Vorfälligkeitsentschädigung bei Kreditkündigung: Können sich Bankkunden mithilfe des Widerspruchs wehren?

01.10.2014 341 Mal gelesen Autor: Christian Grotz
Vorfälligkeitsentschädigung können die Kündigung eines Kredits zu einer teuren Angelegenheit werden lassen. Der Widerruf des Kreditvertrags kann in solchen Situationen weiterhelfen. Doch wann ist ein Widerruf überhaupt (noch) möglich?

Wer langfristig Geld ausleiht, muss dafür Zinsen entrichten. Doch auch das Tilgen von Schulden kann Geld kosten, wenn bei einer Kündigung oder einer erhebliche Tilgung eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten ist. Dies ist für nicht wenige Bankkunden nur schwer zu verdauen. Denn für den Fall einer Kündigung sehen zahlreiche Kreditverträge vor, dass eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten ist. Der Kreditnehmer soll - vereinfacht ausgedrückt - die Bank oder Sparkasse für entgangene, zukünftig fällig werdende Zinsen entschädigen. Da sich Vorfälligkeitsentschädigungen auf erhebliche Summen belaufen können, möchten sich nicht alle Betroffenen damit einfach abfinden. Doch wie können sich Kreditnehmer wehren?

 

Bei dem Thema Vorfälligkeitsentschädigungen wird meist der Widerruf als "Gegenmittel" benannt. Es handelt sich hierbei um ein gesetzlich festgeschriebenes Verbraucherrecht, das u.a. auch Kreditnehmern zusteht. Wenn ein Vertrag wirksam widerrufen wird, dann der Vertrag so behandelt als wäre dieser niemals abgeschlossen worden. Daher entfällt dann auch die vertragliche Grundlage für die Vorfälligkeitsentschädigung. Doch kann ein Widerruf "immer" weiterhelfen?

 

Eine wesentliche "Hürde" auf dem Weg zu einem wirksamen Widerruf ist die Widerrufsfrist, die noch nicht abgelaufen sein darf. Ein Blick in die Widerrufsbelehrung des jeweiligen Kreditvertrags lässt meist eine Frist erkennen, die - auf den ersten Blick - längst verstrichen sind. Doch nicht immer sind die den Vertragswerken entnehmbaren Widerrufsfristen das tatsächliche Ende der Widerrufsfrist. Denn die Frist kann nur dann ablaufen, wenn sie überhaupt begonnen hat. Hierfür muss aber die verwendete Widerrufsbelehrung verschiedenen rechtlichen Anforderungen genügen. Ist dies nicht der Fall, dann kann der Kredit nicht nur innerhalb des in den Belehrungen angegebenen Zeitraums widerrufen werden, sondern auch noch später.

 

Es ist allerdings nicht einfach zu bewerten, ob eine Widerrufsbelehrung den verschiedenen gesetzlichen und auch von Gerichten formulierten Anforderungen genügt. Denn die Kreditinstitute verwendeten Vertragstexte und Widerrufsbelehrungen, die unterschiedliche Formulierungen aufweisen. Zudem haben sich auch Gerichte bereits zu unterschiedlichen Vertragsklauseln geäußert, sodass das Thema "Widerruf und Vorfälligkeitsentschädigung" durchaus komplex ist. Insofern muss im Einzelfall geprüft werden, wie die konkreten Verträge ausgestaltet sind, um herauszufinden, ob welche rechtlichen Möglichkeiten bezüglich der Vorfälligkeitsentschädigungen offen stehen. Bank- oder Sparkassenkunden, die die sich mit dem Thema Vorfälligkeitsentschädigung auseinandersetzen müssen und wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

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