IV.Umschulden ohne Vorfälligkeitsentschädigung und zu weit günstigerem Zinssatz

19.11.2013 417 Mal gelesen Autor: Peter Ganz-Kolb
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, ein Widerruf, das Entfallen einer Vorfälligkeitsentschädigung und weiterer Vorteile und das historische Zinstief bei einer Umfinanzierung ermöglichen erhebliche Einsparungen. Der Darlehensvertrag und die Widerrufsbelehrung muss bzw. sollte geprüft werden.

Der Darlehensnehmer ist grundsätzlich an seinen Darlehensvertrag und damit zum Beispiel auch an eine vertraglich lange Zinsbindungsfrist gebunden. Bei einer Kündigung muss er im Regelfall eine Vorfälligkeitsentschädigung für den Ausfall der Zinsen in der Zukunft bezahlen. Wobei eine Kündigung nicht immer möglich ist.

Umschulden zu einem wesentlich geringeren Zinssatz im Vergleich zum bestehenden Darlehensvertrag wäre aufgrund des historischen Zinstiefs schon eine große Einsparung und dies vor allem dann, wenn keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

Dies ist möglich. Der Darlehensvertrag und insbesondere die Widerspruchsbelehrung kann von einem Rechtsanwalt überprüft werden. Eine Widerrufsmöglichkeit mit der Folge der Rückabwicklung und ohne dem Anfallen einer Vorfälligkeitsentschädigung ist möglich, wenn es sich um einen Verbraucherdarlehensvertrag handelt und der Darlehensvertrag insbesondere zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurde. Vor dem November 2002 bestand kein Widerspruchsrecht bei Darlehensverträgen. Falls eine Haustürsituation bestand musste jedoch auch vor diesem Zeitpunkt eine Widerspruchsbelehrung erfolgen, die gleichfalls fehlerhaft sein könnte.

Die Widerrufsbelehrungen sind oft bzw. sehr oft fehlerhaft. Die Fehlerhaftigkeit im Einzelfall kann der juristische Laie fast nie erkennen. Zu einer Anzahl von Belehrungen gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH. Die Folge ist, dass ein Widerruf noch möglich ist und der Vertrag rückabgewickelt werden muss.

Wie bereits erwähnt bringt die günstige Umfinanzierung und das Nichtanfallen einer Vorfälligkeitsentschädigung einen großen finanziellen Vorteil, der je nach Fall erheblich sein kann, d.h. auch mehrere zehntausend EUR. Natürlich können die Konditionen bei der umfinanzierenden Bank auch geändert werden bzw. zum eigenen Vorteil gemäß der derzeitigen Möglichkeiten angepasst werden. Dies wird deshalb hier erwähnt, da die Beratung zu Darlehensverträgen auch sehr oft nur zum Vorteil der Bank erfolgt. Die Rückabwicklung (Rückgewährung der erhaltenen Leistungen beider Vertragspartner) bringt weitere Vorteile aber keine Nachteile für den Darlehensnehmer. Dies deshalb, da die Bank über die Rückabwicklung hinaus auch noch Ersatz für den Erhalt der Tilgungen zu leisten hat, d.h. die Tilgungen werden mit 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zugunsten des Darlehensnehmers verzinst. Dies deshalb, da eine Bank mit diesem Geld, den Tilgungsleistungen, arbeiten konnte.

Als Fazit bleibt festzustellen, dass die Umfinanzierung einerseits und andererseits das Nichtanfallen einer Vorfälligkeitsentschädigung deutliche Einsparungen mit sich bringt, die jeder Darlehensnehmer spätestens aufgrund einer konkreten Finanzierungsanfrage leicht feststellen kann. Darüber hinaus erniedrigt sich aufgrund der Rückabwicklung die aktuelle Restschuld aus dem Darlehensvertrag. Diese Umstände, das historische Zinstief und die Möglichkeit eines Widerrufs in vielen Fällen, da die Belehrungen oftmals fehlerhaft sind kommen zusammen und sind aus der Sicht des Darlehensnehmers vielleicht glückliche Umstände. Selbstverständlich war das Zusammentreffen dieser Umstände -Fehlerhaftigkeit und Widerrufsmöglichkeit und das historische Zinstief- nicht vorhersehbar.

Seit Jahren stellten viele Darlehensnehmer, insbesondere bei längerfristigen Darlehensverträgen oftmals fest, dass sie an ihren Darlehensvertrag mit dem hohen Zinssatz gebunden sind und andererseits derzeit wesentlich günstiger zu finanzieren wäre (oftmals nur die Hälfte des nominalen Zinssatzes gemäß dem bestehenden Vertrag). Die mögliche Lösung wurde aufgezeigt. Hat der Darlehensnehmer Interesse und sieht die meist erheblichen Einsparungsmöglichkeiten, so kann er sich an einen Rechtsanwalt wenden, der mit der Materie vertraut ist. Dies betrifft natürlich auch das Procedere, da die Rückabwicklung und die Umfinanzierung in einem klar umrissenen Zeitrahmen stattfinden soll. Es ist lohnenswert, wenn der Darlehensnehmer tätig wird.