VW Abgasskandal: Verkehrsrechtsschutz reicht Autobesitzern für Ansprüche gegenüber Herstellern und Händlern aus

11.10.2015 937 Mal gelesen Autor: Ralph Sauer
In den vergangenen Tagen hat eine Internetüberprüfung vielen Autobesitzern die ernüchternde Gewissheit verschafft, dass das das eigene Fahrzeug von der EA 189-Problematik betroffen ist.

Wenn die betroffenen Autobesitzer sich absichern wollen, dann können sie erfreulicherweise oft auf ihre Rechtsschutzversicherung zurückgreifen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt meistens das Vorgehen gegen Händler und Hersteller ab. Denn eine Verkehrsrechtschutzversicherung bietet nicht nur Rechtsschutz bei Verkehrsvergehen, sondern Rechtsschutz "rund um das Auto". Auch Privatrechtsschutzversicherung helfen meistens auch weiter.



Denn zahlreichen Autokäufer, die ihr betroffenen Modelle während der letzten beiden Jahre erwarben, bestehen bereits jetzt Rechte zu. Sie müssen sich nicht darauf beschränken lassen, von VW irgendwann im Laufe des Jahres 2016 eine neue Software (und ggf. auch Motorbauteile) in ihr Fahrzeug verbaut zu bekommen. Wenn vom Abgaskandal betroffene Autobesitzer sich sämtliche möglichen Schadensersatzansprüche sichern wollen, sollten diese sich zeitnah an einen Anwalt wenden. Ein spezialisierter Rechtsanwalt wird die den Autokäufern zustehenden (möglichen) Ansprüche prüfen, geltend machen und insbesondere auch einzuhaltende Fristen beachten.

 

Weitere Informationen rund um die Rechte von VW-Käufern befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de

 

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