U+C Rechtsanwälte nun auch tätig im Auftrag der Sparschwein AG (messagemonster.de, wunschlotto.de)

08.07.2009 2093 Mal gelesen Autor: Karsten Gulden, LL.M. (Medienrecht)

Die Regensburger Kanzlei U C Rechtsanwälte verschicken derzeit im Auftrag der Sparschwein AG - ebenfalls aus Regensburg - Zahlungsaufforderungen und Zahlungserinnerungen für angeblich unbezahlte Rechnungen resultierend aus Mitgliedschaften der Seiten wunschlotto.de, messagemonster.de, musicmonster.de etc.

Viele Betroffene sind verwundert über die Schreiben, da sie sich keines Vertragsabschlusses bewusst waren.

Die Problematik ähnelt stark den gängigen Abofallen-Seiten (eine Liste mit bekannten Abofallen im Internet ist auf den Seiten der Verbraucherzentale des Bundesverbandes unter www.vzbv.de zu finden).

Es handelt sich definitiv nicht um kostenlose Diensteangebote.

Kostenlos werden allenfalls einmalige 14 tätige Testphasen angeboten. Danach fallen  Gebühren an, die in großer Zahl konsequent eingefordert werden.

Es sollte im Einzelfall geprüft werden, ob tatsächlich ein rechtmäßiger Vertragsschluss stattgefunden hat.

 

MEDIENRECHT mainz

Abmahnung U C Rechtsanwälte

www.ggr-law.com