Nico Werdermann zum Thema Kostensteigerung
Sollte Ihr Mobilfunkanbieter seine Minutenpreise erhöhen ,so Werdermann haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen der ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist und der außerordentlichen oder auch fristlosen Kündigung.
Rechtsanwalt Werdermann von der Kanzlei Werdermann von Rüden hat Erfahrung mit diesen Fällen
Werdermann führt seine Erfahrungen auch aus: Das Amtsgericht Charlottenburg hat nun in einem Urteil klargestellt, dass das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht selbst wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein solches Vorgehen ausdrücklich ausschließen (Amtsgericht Charlottenburg AZ: 237 C 58/07).
Rechtsanwalt Nico Werdermann zu Klingeltönen und der schützenden Hand des AG Düsseldorf
Eltern kaufen ihren Kindern gerne Prepaid-Handys um die Kosten im Griff zu behalten und den Überblick über die monatlichen Kosten zu wahren. Abonnieren die Kinder aber Klingeltöne mit dem Handy ist das Guthaben schnell aufgebraucht. Schützend hat sich nun das Amtsgericht Düsseldorf vor die Verbraucher gestellt und in einem Urteil festgehalten, dass Eltern das Geld vom Mobilfunkbetreiber zurückfordern können (Amtsgericht Düsseldorf AZ: 52 C 17756/0).
Restguthaben benefalls ein Problem bei Prepaid Handys so Rechtsanwalt Werdermann
In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht München ging es um eine weitere Frage im Zusammenhang mit Prepaid-Handys führt Werdermann aus. Häufige Praxis einiger Anbieter war es, nicht vom Kunden abtelefoniertes Restguthaben einfach zu löschen, schüttelt Werdermann den Kopf. Eine entsprechende Klausel sei unwirksam urteilte das erkennende Gericht (OLG München AZ:29 U 22924/06).
In einer anderen Entscheidung urteilte das Landgericht Kiel, dass die Rückzahlung von Restguthaben auf Prepaidkarten nicht kostenpflichtig sein darf (Landgericht Kiel AZ: 18 O 243/10), ergänzt der Partner der Rechtsanwaltskanzlei Werdermann von Rüden Rechtsanwälte.
Rechtsanwalt Nico Werdermann :Längst nicht alles was Telekom, O2 und CO bei Anschlusskündigen fabrizieren ist in Ordnung
Sowohl Handy- als auch Festnetzanbieter haben ein starkes Druckmittel gegen die Verbraucher so Rechtsanwalt Nico Werdermann, wenn es zu einem Zahlungsverzug kommt wird der Anschluss schlicht einfach gesperrt. Die Folgen für den Verbraucher sind enorm.
Werdermann verweist auf ein verbraucherfreundliches BGH Urteil:
Verbraucherfreundlich hat der Bundesgerichtshof deshalb entschieden, dass zu dieser einschneidenden Maßnahme seitens des Anbieters erst gegriffen werden darf, wenn das Konto des Kunden einen Zahlungsrückstand von mindestens 75 € aufweist (Bundesgerichtshof AZ: III ZR 35/10). Das sollten sich alle Verbraucher für die Zukunft merken, so Werdermann.
Auch Urteile zum Thema SIM-Lock gibt es mittlerweile wie Sand am Meer so Rechtsanwalt Werdermann
Das Amtsgericht Nürtingen hat festgestellt, dass auch schnell die Grenze zum Strafrecht überschritten sein kann. So macht sich wegen Datenveränderung mit gewerbsmäßiger Fälschung beweiserheblicher Daten strafbar, wer bei Mobiltelefonen unerlaubt den SIM-Lock entfernt und die Telefone dann mit Gewinn weiterveräußert (Amtsgericht Nürtingen AZ: 13 Ls 171 Js 13423/08).
Gratis muss auch Gratis sein so Rechtsanwalt Werdermann
Wenn das Handy als kostenlos beworben wird bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages muss es auch gratis sein, die wahren Kosten dürfen nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt sein. Der vom Verbraucher letztendlich zu zahlende Preis muss klar erkennbar sein (Bundesgerichtshof AZ: I ZR 14/07).
Kurzmitteilung der Rechtsanwälte Werdermann von Rüden Berlin
Mittgeteilt von Rechtsanwalt Nico Werdermann
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