Viele Unternehmen scheuen den Kontakt mit sozialen Medien, da sie um ihre Reputation fürchten. Allerdings besteht die Möglichkeit für Kunden und Mitarbeiter sich über Unternehmen und dessen Produkte im Internet austauschen auch ohne das Engagement des Unternehmens. Daher erscheint es konsequent, eine eigene Präsenz zu eröffnen. So kann im Fall der Fälle Verunglimpfung auf gleicher Ebene entgegengetreten werden. Zudem gibt es auch einige rechtliche Maßnahmen, die ergriffen werden können und sich in Prävention, Reaktion und Nachsorge aufteilen lassen.
Prävention
Unternehmen sollten ihre eigenen "Spielregeln" aufstellen. Welche Inhalte/welches Verhalten ist auf der eigenen Internet-Präsenz erwünscht bzw. unerwünscht? Die Präsenz sollte sowohl hinsichtlich kommunikativer und rechtlicher Elemente durch geschultes Fachpersonal (Community-Manager) betreut werden. Entscheidend ist auch das Ausarbeiten von Social-Media-Guidelines, als Richtlinien für den Umgang mit sozialen Medien, für die Mitarbeiter. Die mangelnde Medienkompetenz der eigenen Mitarbeiter führt nicht selten zu kommunikativen und rechtlichen Problemen.
Reaktion auf Shitstorm
Im Falle eines Shitstorms sollten zunächst die rechtlichen Möglichkeiten mit deren kommunikativen Folgen abgewogen werden. Stellen die Äußerungen im Internet eine Rechtsverletzungen dar, muss entschieden werden ob dagegen vorgegangen wird, oder nicht. Dabei ist die Frage ob es gelingt, die eigenen Gegenmaßnahmen erfolgreich zu erklären/kommunizieren. Dies ist entscheidend für Erfolg oder Misserfolg der Bewältigung der Krise. Die Wahl der geeigneten Mittel hängt auch davon ab, ob die Verunglimpfungen auf eigenen oder fremden Plattformen stattfinden.
Nachsorge
Oft verbleiben, auch wenn sich die Wogen längst geglättet haben, negative Beiträge als Altlasten im Netz. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Unternehmen einen Anspruch gegenüber Suchmaschinen wie z.B. Google, solche Einträge aus den Rankings zu entfernen oder zu verdrängen. Grundsätzlich haftet der Betreiber von Social-Media-Präsenzen oder Suchmaschinen zwar nicht für fremde Rechtsverletzungen. Erlangt dieser jedoch Kenntnis von einem Rechtsverstoß wird ein Tätig werden erforderlich. Dann müssen reputationsschädigende Einträge oder Bewertungen ggf. entfernt werden.
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