OLG: Offensichtliche Rechtsverletzung reicht für Auskunft über Inhaber der IP-Adresse nicht aus

08.06.2012 369 Mal gelesen Autor: Karsten Gulden, LL.M. (Medienrecht)
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass eine Auskunft über den Inhaber der IP-Adresse in einem Rechtsstreit um im Internet veröffentlichte Musikdateien nicht erteilt werden muss, wenn das erforderliche gewerbliche Ausmaß nicht erreicht worden ist.

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass eine Auskunft über den Inhaber der IP-Adresse in einem Rechtsstreit um im Internet veröffentlichte Musikdateien nicht erteilt werden muss, wenn das erforderliche gewerbliche Ausmaß nicht erreicht worden ist. Bei einer Single-Auskopplung mit dem geringen Umfang von etwa vier Minuten und einem legalen Downloadpreis von 98 Cent überwiege das Interesse der Anschlussinhaber am Schutz ihrer Daten und Privatsphäre das Aufklärungsinteresse des Rechteinhabers. Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen.