Ehrverletzende Äußerungen in Internetforen - haftet der Betreiber? Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2007

14.07.2007 1194 Mal gelesen Autor: Amrei Viola Wienen

Wer in einem Meinungsforum im Internet empört über einen Eintrag stolpert, der ihn beleidigt, möchte es wissen: Gegen wen kann er vorgehen?

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2007, VI ZR 101/ 06, kann der Verletzte auch dann einen Unterlassungsanspruch gegen den Forumsbetreiber haben, wenn der Verletzte die Identität des Autors des ehrverletzenden Beitrags - das dieser in ein Meinungsforum gestellt hat - kennt.

Kenntnis von der Identität des Autors

Durch das Wissen über die Identität des Autors entfällt der Anspruch gegen den Betreiber also nicht.

Vielmehr kann der Verletzte unabhängig von seinen Ansprüchen gegen den Autor einen Unterlassungsanspruch gegen den Forumsbetreiber haben, sobald der Betreiber Kenntnis von dem ehrverletzenden Beitrag erhalten hat.

Meinungsforum

Auch wenn der Forumsbetreiber keine Prüfpflichten verletzt hat, ist er nach dem allgemeinen Zivilrecht zur Beseitigung und zu der Unterlassung künftiger Rechtsverletzungen verpflichtet.