Bundesverfassungsgericht zur Preisansagepflicht bei Call-By-Call-Gesprächen

04.05.2012 283 Mal gelesen Autor: Amrei Viola Wienen
Das Inkrafttreten der Einführung einer Preisansagepflicht bei Call-By-Call-Gesprächen ist vom Bundesverfassungsgericht aufgeschoben worden.

Die durch die Neufassung des § 66b Abs. 1 TKG eingeführte Preisansagepflicht bei Call-by-Call-Gesprächen wird danach nicht vor dem 01.08.2012 in Kraft treten.

Dazu hat heute das Bundesverfassungsgericht, Aktenzeichen 1 BvR 367/12, entschieden.