Äußerungsrechtsstreit Desiree Nick gegen Thyra Prinzessin von Hannover, Landgericht Berlin, Entscheidungsgründe des Urteils liegen vor

19.04.2012 408 Mal gelesen Autor: Amrei Viola Wienen
Die Entertainerin Desiree Nick hat einen Äußerungsrechtsstreit gegen Thyra Prinzessin von Hannover gewonnen.

In der Pressemitteilung der Präsidentin des Kammergerichts vom 18.04.2012 ist bekannt gegeben worden, dass nun die Entscheidungsgründe des Urteils vorliegen.

Das Landgericht Berlin hatte einer Klage der Entertainerin Désirée N. stattgegeben, die sich dagegegen gewandt hatte, dass T. Prinzessin von H. behauptet hatte, ihr Ehemann habe keine Beziehung mit der Entertainerin; diese inszeniere "das alles doch bloß".

Die Beklagte hat nach Ansicht des Landgerichts Berlin mit dieser öffentlichen Äußerung anlässlich einer Buchpräsentation in ehrenrühriger Weise eine unwahre Tatsachenbehauptung aufgestellt. Dadurch sei die Klägerin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, die Prinzessin wurde zur Unterlassung der Äußerung verurteilt.

So sei, auch wenn die Beziehung zwischen der Klägerin und dem Ehemann der Beklagten unstreitig beendet sei, aus Rechtsgründen die Gefahr für eine erneute Äußerung zu vermuten, jedenfalls bezogen auf die damalige Situation. Diese Wiederholungsgefahr rechtfertigte nach Ansicht des Landgerichts Berlin die Verurteilung.

Die Entscheidungsgründe des Urteils vom 15. März 2012 - 27 O 542/11 - finden Sie hier.