Kostenfreies W-Lan für Berlin: Koalition will Störerhaftung für W-Lan-Betreiber ändern! Infos zu der aktuellen Initiative

13.04.2012 298 Mal gelesen Autor: Amrei Viola Wienen
Die Berliner Landesregierung plant Änderungen der Störerhaftung für W-Lan-Betreiber. Dadurch sollen künftig Betreiber wie z.B. Nachbarschaftsinitiativen, lokale Funkdatennetze oder Kommunen einen freien WLAN-Zugang anbieten können, ohne haftungsrechtliche Risiken einzugehen.

Die Koalition aus SPD und CDU in Berlin stößt eine Bundesratsinitiative an, um das zu erreichen. Dazu heißt es in der Pressemitteilung vom 05.04.2012 auf der Seite der SPD-Fraktion:

"Das Ziel der Koalition, ein kostenfreies WLAN in Berlin anzubieten, bekommt durch einen Antrag der Großen Koalition im Abgeordnetenhaus neuen Schub. Die Koalition aus SPD und CDU stößt eine Bundesratsinitiative an, damit Betreiber wie z.B. Nachbarschaftsinitiativen, lokale Funkdatennetze oder Kommunen einen freien WLAN-Zugang anbieten können, ohne haftungsrechtliche Risiken einzugehen.

Der netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Sven Kohlmeier, sagt: "Die große Koalition hat sich eindeutig für ein kostenfreies WLAN in Berlin ausgesprochen. Diesem Ziel wollen wir mit dem Antrag einen großen Schritt näherkommen. Durch eine Änderung der Störerhaftung kann verhindert werden, dass das Betreiben eines kostenfreien WLANs zu einem unkalkulierbarem finanziellen Risiko wird - und somit die Ausbreitung von freien WLANs verhindert."

Stadtbekanntes Café "Oberholz" bietet kein kostenfreies W-Lan mehr an

Die derzeitige Rechtslage zur Störerhaftung stelle für viele WLAN-Betreiber ( z.B. auch in Cafés) ein erhebliches finanzielles Risiko dar.

So hätte erst vor kurzem das stadtbekannte In-Café "Oberholz" am Rosenthaler Platz mitgeteilt, kein kostenfreies WLAN mehr anzubieten. Hintergrund seien diverse Abmahnungen gewesen.

Antrag im Berliner Abgeordnetenhaus

In dem Antrag, der im Berliner Abgeordnetenhaus eingereicht wurde, wird ausgeführt: "Der Senat von Berlin wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für mehr Rechtssicherheit für die Betreiber offener WLAN-Netze einzusetzen, damit in Zukunft Betreiber wie z. B. Nachbarschaftsinitiativen, lokale Funkdatennetze oder Kommunen einen freien WLAN-Zugang anbieten können, ohne einem Haftungsrisiko ausgesetzt zu sein."

Kommentar

Betreiber von W-Lan-Netzen, die Gratis-Nutzung anbieten, sind bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen oft existenziellen Risiken ausgesetzt. In solchen Abmahnungen werden in der Regel sehr hohe Streitwerte angesetzt. Die aktuelle Rechtslage führt zu enormen Haftungsrisiken von Gratis-W-Lan-Anbietern, was vielen noch nicht bewusst ist.

Vielen W-Lan-Anschlussinhabern wird die Abmahngefahr der Erfahrung aus der alltäglichen anwaltlichen Arbeit hier in der Anwaltskanzlei nach leider oft erst dann klar, wenn es schon "passiert" ist - wenn der Anschlussinhaber bereits diverse Abmahnungen erhalten hat. Dann kann es insbesondere bei kleineren Unternehmen bzw. Anbietern von Gratis-W-Lan-Nutzung um das wirtschaftliche Überleben gehen - die Forderungen summieren sich.

Zu dem Antrag kann daher nur ein Statement treffend sein: Das wurde höchste Zeit!

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medienrecht & Wirtschaft
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