Das Musikwerk "Culcha Candela: Move It" wird doppelt abgemahnt!

01.02.2011 1280 Mal gelesen Autor: Alpan Sagsöz
Uns liegt erneut eine Abmahnung des Musikwerk "Culcha Candela: Move It" vor. Diesmal jedoch nicht auf Bravo Hits sondern auf German TOP100 und diesmal von den Rechtsanwälten Nümann + Lang. Die Anwälte vertreten die Rechteinhaberin Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH.

Das gleiche Musikwerk wird von den Rechtsanwälten Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe im Auftrag der Rechteinhaber Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Mattthias Hafemann, John Migiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek abgemahnt.

Wer ist denn nun der Rechteinhaber?

Die Antwort ist ganz klar. Beide.

Hier mahnen sowohl die Urheber des Musikwerks als auch die Urheber der Tonaufnahme ab. Jetzt wird es wirklich schwierig, Mandanten zu erklären, warum Sie wegen eines Verstoßes zwei Abmahnungen erhalten, zwei Unterlassungserklärungen abgeben müssen und zweinmal zahlen sollen.

Wir denken, die Rechteinhaber überspannen den Bogen.

Wir beraten Sie gerne!