Einstellen von Handyortung bei E-Plus und Kündigung

01.01.2011 1228 Mal gelesen Autor: Christian Solmecke, LL.M.
Erst vor wenigen Tagen wurde im Internet bekannt, dass E-Plus bis zum Jahresende seine Lokalisierungsdienste abschaltet. Ärgerlich ist dabei, dass das Unternehmen bislang noch keine offizielle Stellungnahme auf seiner Internetseite abgegeben hat- obwohl davon nicht nur direkte Kunden von E-Plus betroffen sind. Zumindest eine frühzeitige Information wäre angebracht gewesen. Unter Umständen besitzen Verbraucher hier ein Sonderkündigungsrecht.

Nach einigen Meldungen im Internet sollen bis zum 31.12.2010 im Netz von E-Plus sämtliche Lokalisierungsfunktionen abgeschaltet werden. Hierzu hieß es zunächst am 27.12.2010 bei mobilfunk-talk sowie in dem Online-Verbrauchermagazin teltarif.de dass nicht nur Privatkunden, sondern auch Polizei und Feuerwehr in Notfällen keine Handyortung mehr durchführen können. Die dramatische Folge wäre, dass z.B. schwerverletzten Unfallopfern nicht geholfen werden könnte, soweit sie über keine räumliche Orientierung verfügen oder nicht mehr zu der ordnungsgemäßen Abgabe eines Notrufes übers Handy imstande sind.

Ganz so schlimm scheint es doch nicht zu sein. Nach einer am 28.12.2010 erschienen Meldung bei teltarif.de habe die Pressestelle von e-plus angeblich klargestellt, dass Notfalldienste nach wie vor Handyordnung durchführen können. Dennoch ist die Sache für Verbraucher unangenehm, die z.B. einen Vertrag mit einem Handyortungsdienst abgeschlossen haben. Diese können diese Funktion über das E-Plus Netz plötzlich nicht mehr nutzen. Hierauf wurden z.B. Kunden von mecomo erst am 28.12.2010 hingewiesen.

Leider gibt es hierzu immer noch keine offizielle Stellungnahme auf der Webseite von e-plus, die wirklich Klarheit schaffen würde.

In einer solchen Situation stellt sich die Frage, inwieweit den betroffenen Kunden ein Kündigungsrecht zusteht. Denn dann können Sie zu einem der anderen Anbieter wie der deutschen Telekom wechseln, welche die Lokalisierungsfunktionen nicht deaktiviert haben. In jedem Fall kommt eine ordentliche Kündigung des Verbrauchers zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Betracht.

Unter Umständen kommt auch ein Sonderkündigungsrecht infrage. Hier ist allerdings im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, inwieweit die Bereitstellung von Lokalisierungsfunktionen überhaupt als vertragliche Leistung von E-Plus oder einem der Partner - wie z.B. Simyo, Base oder einigen Discount-Marken - angeboten worden ist. Dies ist vor allem bei Geschäftskunden von E-Plus denkbar. Für die wird nämlich im Internetangebot von E-Plus im Premiumbereich die Ortungsmöglichkeit über einen "Location Bases Service" angeboten.