Abmahnung Rechtsanwälte Nümann & Lang; aktuell - Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützten Werkes (Musikstück „Monstra“)

14.04.2010 1099 Mal gelesen Autor: Dr. Stephan Schmelzer
Im Rahmen meiner Beratungspraxis werden mir mehrere Mandate Abmahnung der Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH zur Kenntnis gebracht. Abgemahnt wird das Musikstück "Monstra" (Künstlergruppe Culcha Candela). Die Abmahnung wurde von der Kanzlei Nümann und Lang ausgesprochen. Im Rahmen des vermeintlichen Verstoßes wurden festgestellt: Datum, Uhrzeit, IP-Adresse und auch der sog. HASH-Wert (Zeichensatz zur Identifizierung einer digitalisierten Datei). 
Neben der Unterlassungserklärung wird für die Kosten der Rechtsverfolgung pauschal ein Betrag in Höhe von 450,00 ? gefordert. Dabei wird darauf hingewiesen, dass für die anwaltliche Tätigkeit - sofern kein Abschluss erfolgt - eine Gebühr von 1,3 gem. § 13 RVG, VV 2300 aus einem Wert von 10.500,00 ? zu erheben und darüber hinaus Schadensersatz in Form einer angemessenen Nutzungsgebühr geltend gemacht würde.
Dabei gilt zu berücksichtigen, dass je nach Einzelfall folgende Punkte zur Verteidigung angeführt werden können und überprüft werden sollten:
a)       Nachweis der Lizenzinhaberschaft
b)       Prozentsatz der Gesamtdatei, die heruntergeladen bzw. angeboten wurde
c)       fremder Zugriff auf das unverschlüsselte W-LAN Netzwerk
d)       Einbruch in das verschlüsselte W-LAN Netzwerk durch Dritte
e)       rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung
f)        ggf. § 97a UrhG - Deckelung der Abmahnkosten auf 100 ? in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs
g)       IP-Adressen-Prüfung - fehlerhafte Beweissicherung durch die Antipiracyfirmen
h)       überhöhter Streitwert
i)        überhöhte Rechtsverfolgungskosten / Anwaltskosten
j)        Sonstige

Die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte daher keinesfalls ungeprüft erfolgen

 
Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt IT-Recht,  http://www.ra-schmelzer.de, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden