EuGH: Abrufbarkeit einer Webseite begründet Zuständigkeit

03.06.2015 166 Mal gelesen Autor: Thomas Gallus
EuGH: Abrufbarkeit einer Webseite begründet Zuständigkeit

EuGH: Abrufbarkeit einer Webseite begründet Zuständigkeit

Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil vom 22.01.2015 entschieden, dass bei einer Verletzung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten für eine Klage auf Schadensersatz wegen Verletzung dieser Rechte durch die Veröffentlichung von geschützten Lichtbildern das Gericht in der EU zuständig ist, in welcher die streitgegenständliche Website abrufbar ist.