Im Rahmen der Abmahnung wird dem Adressaten vorgeworfen, identische Nachahmungen von Aufsteckbürsten für elektronische Zahnbürsten, die in rechtswidriger Weise Patent- und Geschmacksmusterrechte der Braun GmbH verletzen, in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt zu haben.
Es wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung u.a. zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung aufgefordert.
Weiterhin wird zur Erstattung von Rechtsverfolgungskosten aufgefordert, die nach einem Gegenstandswert in Höhe von 50.000,- EUR taxiert werden.
Haben Sie eine Abmahnung der Braun GmbH erhalten ?
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Frönd Nieß Lenzing Leiers | Rechtsanwälte
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