Abmahnung der Braun GmbH durch FPS Rechtsanwälte wegen Patent-/Geschmacksmusterverletzung bei Einfuhr von Zahnbürstenzubehör

10.01.2014 302 Mal gelesen Autor: Jens Leiers
Uns wird eine Abmahnung der Braun GmbH, Frankfurter Straße 145, 61476 Kronberg, vom 07.01.2014 vorgelegt, welche durch die FPS Rechtsanwälte aus Frankfurt ausgesprochen worden ist.

Im Rahmen der Abmahnung wird dem Adressaten vorgeworfen, identische Nachahmungen von Aufsteckbürsten für elektronische Zahnbürsten, die in rechtswidriger Weise Patent- und Geschmacksmusterrechte der Braun GmbH verletzen, in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt zu haben.

Es wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung u.a. zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung aufgefordert.

Weiterhin wird zur Erstattung von Rechtsverfolgungskosten aufgefordert, die nach einem Gegenstandswert in Höhe von 50.000,- EUR taxiert werden.

Haben Sie eine Abmahnung der Braun GmbH erhalten ?

Wir beraten bundesweit !

 

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