Waldorf Frommer mahnt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung im Auftrag von Universal Pictures ab

15.06.2012 244 Mal gelesen Autor: Christian Solmecke, LL.M.
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

Die Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um das Filmwerk: RUBBELDIEKATZ. Rechteinhaberin ist dabei die Universal Pictures Hamburg Film & Fernsehvertrieb GmbH.

 

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 956,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

 

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

 

Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

 

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