OLG Hamm - Entlassung aus dem Mietvertrag schon vor der Scheidung

30.06.2016 519 Mal gelesen Autor: Lothar Böhm
(30.06.2016)

Das OLG Hamm hat in seiner Entscheidung vom 21.01.2016, II-12 UF 170/15, festgestellt, dass der Ehegatte, der die Ehewohnung verlassen hat, gegen den anderen Ehegatten gem. § 1568 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB einen Anspruch hat, dass der in der Wohnung verbleibende Ehegatte daran mitwirken muss, dass das Mietverhältnis nur mit ihm fortgesetzt wird. Dieser Anspruch kann nach der Feststellung des OLG Hamm nicht erst ab Rechtskraft der Scheidung, sondern bereits während der Trennungszeit geltend gemacht werden.