Filesharing-Abmahnung: Kanzlei Waldorf Frommer wegen "A Star is Born"

24.01.2020 31 Mal gelesen Autor: Carsten Herrle
Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Filmes "A Star is Born"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickt sie in ihrem Namen ein Schreiben, in dem das Filesharing des Films "A Star is Born" abgemahnt wird.

Der Film "A Star is Born" ist ein US-amerikanischer Musikfilm von Bradley Cooper aus dem Jahr 2018.  Er handelt von der aufblühenden Liebesbeziehung des bekannten alkoholabhängigen Musikers Jackson Maine und der unbekannten Sängerin Ally, die durch Jackson über Nacht zum Star wird. In den Hauptrollen sind Bradley Cooper als Jackson Maine und Lady Gaga als Ally zu sehen.

Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, den Film illegal im Internet verbreitet zu haben.

Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer fristgemäßen strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ebenfalls werden ein Lizenzschadensersatz sowie die Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.