Wohnfläche bei niedriger Zimmerdecke

23.11.2009 1032 Mal gelesen Autor: Franz-Ludwig Kopinski

Der Vermieter hat eine Wohnung vermietet, in dem sich freiliegende Deckenbalken befinden. Nach Beendigung des Mietverhältnisses fordert der Mieter die Rückzahlung von mehr als EUR 1.000,00. Angeblich weiche die tatsächliche Fläche von der vertraglich vereinbarten nunmehr als 10% ab. Ein Gutachter stellt fest, dass eine Flächendifferenz von mehr als 10% vorliegt (neu: § 4 WoFlV). Der BGH letztinstanzlich eine Flächendifferenz von mehr 10% akzeptiert. Durch die freiliegenden Deckenbalken müsse man eine andere Wohnfläche berechnen.

Kopinski Tipp: es gibt keine 100%ige Lösung. Empfohlen wird folgende Formulierung:
 
"der Vermieter hat diese Angaben alten Plänen/Mietverträgen entnommen und nicht durch ein eigenes Aufmaß überprüft. ... Er will insbesondere keine bestimmte Flächengröße zusichern. Sollte sich bei einem späteren Ausmessen eine andere Fläche ergeben, so lässt dies die Miete unberührt."
 
 
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