Kündigung von Schwäbisch Hall-Bausparverträgen – Können sich Bausparer wehren, wenn ihr Altvertrag gekündigt werden soll?

11.05.2015 332 Mal gelesen Autor: Dr. Ralf Stoll
Verschiedene Bausparkassen haben in den vergangenen Monaten begonnen, sich von Altverträgen zu trennen. Nunmehr trifft dies auch Bausparer, die einen Vertrag mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG abgeschlossen haben. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Die anhaltende Niedrigzinsphase auf den Kapitalmärkten bereitet verschiedenen Marktteilnehmer Sorgen - auch Bausparkassen. Vor diesem Hintergrund bemühten sich sowohl öffentlich-rechtliche als auch private Bausparkassen in den vergangenen Monaten, sich von Altverträgen zu lösen. Aktuell schreibt die Bausparkasse Schwäbisch Hall mit einem entsprechenden Ansinnen Schlagzeilen. Für die betroffenen Bausparer kann sich die Frage stellen, ob sie sich dagegen wehren können oder ob die Kündigung rechtens ist. Doch trotz der Vielzahl von Fällen kann die Antwort auf diese Frage von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen.

 

Die rechtliche Bewertung, ob ein bestimmter Bausparvertrag gekündigt werden konnte oder nicht, ist mehrschichtig. Aus diesem Grund kann nicht ohne genaue Überprüfung der Sach- und Rechtslage auf Gerichtsurteile zurückgegriffen werden. Zudem können vermeintlich kleine Unterschiede zwischen den Einzelfällen dazu führen, dass diese rechtlich unterschiedlich bewertet werden. Zunächst einmal richtet sich die rechtliche Bewertung einer Kündigung danach, in welcher Phase der Bausparvertrag sich befindet. Der Presseberichterstattung ist zu entnehmen, dass seitens Schwäbisch Hall auch Verträge gekündigt werden, die mehr als zehn Jahre zuteilungsreif sind.

 

Ein zentrales Argument der Bausparkassen bei solchen Kündigung ist, dass - vereinfacht ausgedrückt - laut Gesetz ein Darlehensvertrag nach zehn Jahren gekündigt werden könne. Doch ab welchem Zeitpunkt fängt diese Zeitspanne an zu laufen? Und wie ist dies vor dem Hintergrund zu bewerten, dass es sich um eine Kündigungswelle handelt? Ein weiterer Faktor der für die rechtliche Bewertung jenseits der grundlegenden Rechtsfragen und schriftlichen Unterlagen wichtig sein kann, sind spätere Entwicklungen. Auch diese können sich im Einzelfall auswirken.

 

Eine belastbare Antwort, ob ein Bausparvertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde oder nicht, lässt sich daher nur anhand des konkreten Falls finden. Wenn Bausparer von einer Kündigung durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG betroffen sind und wissen möchten, wir ihr Fall rechtlich zu bewerten ist, sollten sich an einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen rund um die Kündigung von Bausparverträgen befinden sich auf der Internetseite www.bausparvertragskuendigung.de, welche gemeinsamen von den Kanzleien Dr. Stoll & Sauer und Grossmann & Haas erstellt wurde.

 

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