Bausparvertrag der BHW – Können sich Bausparer wehren, wenn ihr Altvertrag gekündigt werden soll?

25.02.2015 265 Mal gelesen Autor: Dr. Ralf Stoll
BHW-Kunden mit älteren Bausparverträgen wiederfuhr dasselbe wie zahlreichen anderen Bausparern auch: Ihre bestehenden Verträge sollen nicht weitergeführt werden. Doch trotz vieler Kündigungen lässt sich die Frage, ob gekündigt werden durfte oder nicht, nur im Einzelfall beantworten

Die Niedrigzinsphase hält bereits seit einiger Zeit an. Die geringen Zinsen bereiten nicht nur Sparern Sorgen, sondern auch Bausparkassen. Rund die Hälfte der Bausparkassen hat beschlossen, sich vor diesem Hintergrund von zahlreichen Altverträgen zu lösen. Auch die BHW hat sich zu Beginn des Jahres 2015 zu solchen Maßnahmen entschlossen. Für BHW-Bausparer, die von diesem Vorgehen betroffen sind und an ihrem Bausparvertrag festhalten wollen, kann sich die Frage stellen, ob sie sich wehren können oder nicht. Doch trotz der Vielzahl von Fällen kann die Antwort auf diese Frage von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen.

 

Die rechtliche Bewertung, ob ein bestimmter Bausparvertrag gekündigt werden konnte oder nicht, ist mehrschichtig. Aus diesem Grund kann nicht ohne genaue Überprüfung der Sach- und Rechtslage auf Gerichtsurteile zurückgegriffen werden. Zudem können vermeintlich kleine Unterschiede zwischen den Einzelfällen dazu führen, dass diese rechtlich unterschiedlich bewertet werden. Zunächst einmal richtet sich die rechtliche Bewertung einer Kündigung danach, in welcher Phase der BHW-Bausparvertrag sich befindet. Ein Vertrag, bei dem die Ansparphase noch nicht beendet ist, unterscheidet sich von einem Bausparvertrag, der bereits zuteilungsreif ist. In diesem Zusammenhang kann beispielsweise die Frage, seit wann der Bausparvertrag sich in welchem Stadium befindet, wichtig werden für die rechtliche Beurteilung. Es sind jedenfalls noch nicht sämtliche Rechtsfragen rund um die Kündigung von Bausparverträgen abschließend und endgültig geklärt.

 

Ein weiterer Faktor der für die rechtliche Bewertung jenseits der grundlegenden Rechtsfragen und schriftlichen Unterlagen wichtig sein kann, sind spätere Entwicklungen. Auch diese können sich im Einzelfall auswirken. Eine belastbare Antwort, ob ein Bausparvertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde oder nicht, lässt sich daher nur anhand des konkreten Falls finden. Wenn Bausparer von einer Kündigung durch die BHW betroffen sind und wissen möchten, wir ihr Fall rechtlich zu bewerten ist, sollten sich an einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite www.bausparvertragskuendigung.de, welche gemeinsamen von den Kanzleien Dr. Stoll & Kollegen und Grossmann & Haas erstellt wurde.

 

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