Kostentragung bei Zwangsversteigerung

16.06.2008 841 Mal gelesen Autor: Peter Ando Lindemann
  • FRAGE: Im Juli habe ich eine Wohnung ersteigert, bis zum 21. Oktober war sie zwangsverwaltet. Ab diesem Zeitpunkt habe ich das volle Wohngeld an den Verwalter bezahlt. Jetzt wurden mir die gesamten Jahresheizkosten in Rechnung gestellt, also auch die vom 1. Januar bis 21. Oktober. Ist das korrekt?

    ANTWORT: Der Ersteher wird mit Wirksamwerden des Zuschlags Eigentümer. Ab diesem Zeitpunkt darf er die Wohnung nutzen und trägt die Lasten. Für Zeiträume davor besteht mangels Eigentumserwerb keine Pflicht zur Kostentragung. Die regelmäßig wiederkehrenden Lasten sind zwischen dem Schuldner und Ersteher nach dem durch den Zeitpunkt der Zuschlagswirksamkeit bestimmten Verhältnis der Verpflichtungen abzugrenzen. Sie treffen somit den Ersteher erst ab dem Tag des Wirksamwerdens.