Schadensersatz wegen unrechtmäßigem Führerscheinentzug, Rechtsanwalt Edgar Zorn, Gießen, informiert:

03.07.2007 5529 Mal gelesen Autor: Dominic Döring

Wird der Entzug des Führerscheins zu Unrecht angeordnet, so steht dem Kraftfahrzeugführer grundsätzlich für die Dauer des unrechtmäßigem Entzuges Schadensersatz zu.

Der zu Unrecht Führerscheinlose ist jedoch gehalten, den Schaden so niedrig wie möglich (Schadensminderungspflicht) zu halten. Hierzu empfiehlt es sich nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz die auf den Geschädigten zugelassenen Fahrzeuge unmittelbar abzumelden (OLG Koblenz 1 U 218/06).

Ersatzfähig sind  am ehesten die Kosten für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel, welche wiederum zu belegen sind.

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