Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein: Schlechtleistung als Kündigungsgrund gescheitert, RA Sagsöz, Bonn

19.08.2010 973 Mal gelesen Autor: Alpan Sagsöz

Eine Kassiererin hatte von ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten, da Kassendifferenzen aufgetreten waren. Darin sah der Arbeitgeber eine Minderleistung. Die Kassiererin sei den Anforderungen nicht gewachsen. Zuvor wurde die Mitarbeiterin 3* abgemahnt.

Die Kündigung war nicht rechtens, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein. Der Arbeitnehmer müsse tun, was er soll, und zwar so gut, wie er kann. Die Leistungspflicht sei dynamisch zu sehen und orientiere sich an der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Individuums. Es muss bei der Bewertung von einem Mittelwert vergleichbarer Arbeitnehmer ausgegangen werden. So könne man feststellen, ob die Arbeitsleistung tatsächlich schlecht sei. Diese Beurteilung hatte der Arbeitgeber hier unterlassen. Es sei der Vergleich der Mitarbeiterin mit anderen Kassierern für die Darlegung nötig, dass sie ihr Leistungsvermögen faktisch nicht ausschöpfe. Der Arbeitgeber habe jedoch nicht aufgezeigt, ob bei der Verkäuferin überdurchschnittlich häufig Kassendifferenzen aufgetreten sind.

 

RA Sagsöz, BONN

fon 0228 9619720

Quelle: LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.02.2010, Aktenzeichen: 6 Sa 399/09, Entscheidungssammlung der Arbeitsgerichtsbarkeit Schleswig-Holstein