Kein Kündigungsschutz nach "Beförderung" zum Geschäftsführer

28.11.2008 1638 Mal gelesen Autor: Danilo Robel

Mit dem Abschluss des Geschäftsführervertrags wird - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist - das zuvor bestehendes Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Wird der Geschäftsführervertrag sodann wirksam gekündigt, lebt das ursprüngliche Arbeitsverhältnis nicht wieder auf. Dies hat zur Folge, dass sich der gekündigte Geschäftsführer nicht mehr auf die strengen Regeln des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) berufen kann.

Urteil des BAG vom 05.06.2008 - 2 AZR 754/06

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Rechtsanwälte LUKE ROBEL & FRANCKE, Ressort Arbeitsrecht, Leipzig

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