Surfen im Internet am Arbeitsplatz: Ein Kündigungsgrund?

03.12.2015 1096 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24
Im Büro ist es ruhig, es ist wenig zu tun. Da liegt es nah, sich die Zeit mit dem Schreiben privater E-Mails vom Arbeitsplatz aus zu vertreiben. Fast jeder surft dann und wann während seiner Arbeitszeit auch privat im Internet. Aber ist das erlaubt oder droht im schlimmsten Fall gar die Kündigung?

Jeder Arbeitnehmer sollte sich grundsätzlich über die bestehenden Regelungen in seiner Firma in puncto Privatnutzung betrieblicher Kommunikationsmittel informieren. Grundsätzlich bestimmt hier der Arbeitgeber, ob auch privat im Internet gesurft werden darf. In einigen Firmen ist das beispielsweise vollständig verboten.

Wenn Sie in einem derartigen Unternehmen arbeiten und dennoch private E-Mails vom Arbeitsplatz aus schreiben oder anderweitig im Internet surfen, kann Ihr Chef Sie arbeitsrechtlich abmahnen und im Wiederholungsfall die Kündigung aussprechen!

Allerdings muss für eine derartige Abmahnung oder Kündigung ein sogenannter qualifizierter Verstoß gegen das Verbot der Privatnutzung vorliegen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie ein sehr großes Datenvolumen heruntergeladen haben oder Ihren Firmenrechner mit Computerviren infiziert haben, wenn Sie auf Kosten der Arbeitszeit private Mails geschrieben haben und dadurch arbeitsvertraglich vereinbarte Aufgaben nicht erbracht haben oder wenn Sie z.B. pornographisches Material heruntergeladen haben, was dem Ansehen Ihres Arbeitgebers schaden könnte.

Bei besonders exzessiver Internetnutzung darf der Arbeitgeber sogar eine sofortige Kündigung - ohne vorherige Abmahnung - aussprechen.

Fest steht: Jeder Arbeitgeber muss für sein Unternehmen klare Vereinbarungen treffen und kommunizieren, ob und inwieweit eine Privatnutzung des Internets am Arbeitsplatz erlaubt ist! So kann beispielsweise auch eine zeitlich begrenzte Privatnutzung während der Arbeitspausen gestattet werden.

Unsere Empfehlung aus der anwaltlichen Praxis: Wenn Sie wegen der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz abgemahnt worden sind oder gar eine Kündigung erhalten haben, melden Sie sich schnellstmöglich bei uns! In der Regel bestehen hier sehr gute Verteidigungschancen! Eine arbeitsrechtliche Kündigung muss nämlich detailliert von Ihrem Arbeitgeber bewiesen werden und es gibt eine erhebliche Anzahl von Angriffsmöglichkeiten.

Hat Ihr Arbeitgeber beispielsweise keine oder nur unklare Regelungen zur Privatnutzung betrieblicher Kommunikationsmittel getroffen, kann dies der Wirksamkeit einer Kündigung bereits entgegenstehen. Außerdem muss Ihr Chef ein etwaiges Nutzungsverbot auch regelmäßig kontrollieren. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die private Internetnutzung tatsächlich zu einer Vernachlässigung Ihrer arbeitsrechtlichen Pflichten geführt hat.

Haben Sie eine arbeitsrechtliche Abmahnung oder gar Kündigung aufgrund von privater Internet-Nutzung am Arbeitsplatz erhalten?

Dann melden Sie sich umgehend in unserer Kanzlei! Unser Team aus erfahrenen Anwälten ist im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts tätig. Wir vertreten Arbeitnehmer u.a. bei Abfindungsverhandlungen und in gerichtlichen Kündigungsschutzverfahren.

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