Krank im Betrieb: Die wichtigsten Rechte und Pflichten kranker Arbeitnehmer!

02.12.2015 178 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24
Jahr für Jahr fegen Grippewellen im Spätherbst ganze Büros und Betriebe leer. Doch obwohl es fast jeden Arbeitnehmer irgendwann einmal erwischt, herrscht nach wie vor große Unsicherheit über die Rechte und Pflichten bei Krankheit im Betrieb. Vor allem gefürchtet: Die krankheitsbedingte Kündigung.

Was genau ist erlaubt, wenn man krank ist - und was nicht? Darf man während seiner Krankschreibung zum Beispiel einkaufen gehen oder gar Sport treiben?

Anders als die meisten vermuten würden, müssen Arbeitnehmer während einer Krankschreibung nicht unbedingt strikt das Bett hüten. Abhängig von der Art ihrer Erkrankung ist grundsätzlich erst einmal alles erlaubt, was den Heilungsprozess fördern könnte - egal ob das leichter Sport, Spazierengehen oder sogar ein Kinobesuch ist. Natürlich darf man es hierbei nicht übertreiben und sollte sich stets an die ärztlichen Anweisungen halten!

Ein weiterer Anspruch kranker Arbeitnehmer ist die Lohnfortzahlung. Das gilt auch für Teilzeitarbeiter und Minijobber. Besteht das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen, zahlt der Arbeitgeber das Gehalt für maximal sechs Wochen weiter. Ab der siebten Woche springt die Krankenkasse ein: Jetzt wird die Lohnfortzahlung durch das sogenannte Krankengeld ersetzt. Dieses beträgt ca. 70 Prozent des Arbeitsentgelts und wird bei vom Arzt bescheinigter Arbeitsunfähigkeit für maximal eineinhalb Jahre weiter gezahlt.

Doch weder Übelkeit noch Lungenentzündung befreien Arbeitnehmer von ihren arbeitsvertraglichen Pflichten. So muss pünktlich zum Dienstbeginn eine ordnungsgemäße Krankmeldung vorliegen. Diese hat mit der Krankschreibung durch den Arzt erst einmal nichts zu tun. Das ärztliche Attest muss in der Regel spätestens nach drei Kalendertagen beim Arbeitgeber vorliegen. Die Krankmeldung sollte jedoch noch vor dem eigentlichen Arztbesuch erfolgen. Wer Krankmeldung und Krankschreibung nicht pünktlich bei seinem Arbeitgeber einreicht, hat ggf. mit einer arbeitsrechtlichen Abmahnung zu rechnen. Bei Wiederholung kann es sogar zu einer verhaltensbedingten Kündigung kommen!

Fällt ein Arbeitnehmer wegen Krankheit wiederholt über Jahre hinweg aus, darf ein Arbeitgeber ihm auch krankheitsbedingt kündigen. Ähnliches gilt, wenn ein Mitarbeiter wegen einer Langzeiterkrankung vermutlich für viele Jahre nicht ins Unternehmen zurückkehren wird. Die Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung werden aber sehr hoch angesetzt und meistens handeln die Gerichte in diesen Fällen eher arbeitnehmerfreundlich.

Unser Rat aus der anwaltlichen Praxis: Wer von seinem Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten hat, muss sehr schnell handeln! Ist die Kündigungsschutzklage nicht innerhalb von drei Wochen nach Kündigungserhalt beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen, gilt die Kündigung als wirksam!

Haben Sie Fragen zu ihren Rechten und Pflichten bei Krankheit im Betrieb, oder haben Sie gar eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten?

Dann melden Sie sich in unserer Kanzlei. Sie haben in der Regel gute Chancen, sich juristisch gegen eine Entlassung zu wehren oder zumindest eine angemessene Abfindung zu erhalten! Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte beraten Sie umfassend zum Thema Arbeitsrecht und helfen Ihnen gern bei Abfindungsverhandlungen und gerichtlichen Kündigungsschutzverfahren.

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