Fakt ist: Jeder Arbeitnehmer hat zum Ende seines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Erteilung eines ordentlichen Arbeitszeugnisses (§ 109 GewO, § 630 BGB).
Wer im Guten mit seinem Chef auseinander gegangen ist und am letzten Arbeitstag dennoch kein Arbeitszeugnis bekommen hat, sollte als erstes noch einmal persönlich bei seinem ehemaligen Arbeitgeber um Zeugniserteilung bitten. Gerade in kleineren Unternehmen bleibt im Alltagsstress kaum Zeit für zusätzliche Arbeiten, so dass ein Zeugnis schlicht auch einmal vergessen wird.
Nützt das persönliche Vorsprechen nichts, empfiehlt es sich, Ihren Chef mit einem Schreiben zur Erstellung des Zeugnisses aufzufordern. Aber aufgepasst: Vergessen Sie hierbei nicht, eine konkrete Frist zu setzen!
Kommt Ihr ehemaliger Arbeitgeber auch der schriftlichen Aufforderung nicht nach, bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit, vor dem Arbeitsgericht zu klagen!
Wichtig: Stellt Ihr ehemaliger Arbeitgeber trotz mehrfacher Aufforderung kein ordentliches Arbeitszeugnis aus und kommt es aufgrund des fehlenden Zeugnisses zur Absage von Bewerbungen, können Sie Schadenersatzansprüche geltend machen!
Warten auch Sie noch immer vergeblich auf Ihr Arbeitszeugnis? Nehmen Sie keine Nachteile für Ihre Karriere in Kauf!
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