Ein Euro-Jobber bekommt nur Geld, wenn er auch wirklich auf der Arbeit anwesend war, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Es gibt keine Aufwandsentschädigung wenn sie wegen einer Krankheit nicht kommen können. Das entschied das Sozialgericht Sachsen-Anhalt in Halle.
Ein Fall:
Wegen einer Krankheit fehlte ein Ein-Euro-Jobber. In dieser Zeit wurde ihm keine Aufwandsentschädigung gezahlt. Der Betroffene forderte, das Geld für die Krankheitstage zu bezahlen.
Das Urteil:
Es gibt kein Geld, wenn diejenige Person fehlt. Es liegt weder ein Beschäftigungsverhältnis vor, noch würden in dieser Zeit tatsächliche Mehraufwendungen anfallen, die erstattet werden müssten.
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