Schadenersatz gegen Opel wegen Abgasmanipulation? Klagen?

25.03.2022 72 Mal gelesen Autor: K. Eser
kostenlose Erstberatung durch spezialisierte Dieselkanzlei aus Stuttgart

Vor dem Landgericht Stuttgart hat Rechtsanwalt Eser namens einer Besitzerin eines abgasmanipulierten Opel Fahrzeuges eine weitere Schadensersatzklage  gegen die Opel Automobil GmbH, gestützt auf Abgasmanipulation, eingereicht.

Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um ein Opel Zafira Tourer 1.6 CDI  Cosmo mit einem Diesel-Motor und der Abgasnorm Euro 6.

In das streitgegenständliche Fahrzeug sind nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser mindestens eine bzw. mehrere illegale Abschalteinrichtungen eingebaut worden, die den Schadstoffausstoß im Prüfzustand senken. Im realen Fahrbetrieb haben nämliche schon unabhängige Tests erhebliche Überschreitungen der Stickoxid-Emissionen feststellen können. Opel  verwendet im Emissionskontrollsystem des obigen Fahrzeugs daher verschiedene Strategien, mit denen die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems reduziert wird, obwohl normale Betriebsbedingungen vorliegen.

Das interessante an der eingereichte Klage ist der Umstand, dass man auch am eigenen Wohnort die Klage einreichen kann, in diesem Fall in Stuttgart.

Ein Eigentümer eines abgasmanipulierten Fahrzeugs ist daher nicht verpflichtet, am Geschäftssitz der Opel Automobil GmbH die Klage einzureichen.

Denn bei mehreren Begehungsorten hat der Kläger grundsätzlich die Möglichkeit der Wahl zwischen den einzelnen Gerichtsständen gemäß § 35 ZPO (Zöller/Schultzky § 32 Rn. 21), die durch Klageerhebung ausgeübt wird.

weitere Rückrufaktion bei Opel

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat jüngst am 17.02.2022 einen Rückruf im Hinblick auf diverse Opel - Fahrzeuge veröffentlicht.

Der Rückruf der Bundesbehörde betrifft die Modelle ASTRA, CORSA, INSIGNIA mit eingebauten 1,3 l und 1,6 l Dieselmotoren,  der Euronorm 6 mit AGR NSK (LNT). Gebaut wurden die zurückgerufenen Fahrzeuge zwischen 2013 und 2018.

Die KBA-Referenznummer lautet 011422, der Hersteller-Code der Rückrufaktion lautet E222115640 (22-C-013) O7A.

Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrtbundesamts über 74.000 Fahrzeuge des Herstellers Opel.

Auch in diesem Fall hat das KBA eine Abgasmanipulation im Sinne der Verwendung einer oder mehrerer unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems festgestellt.

Betroffene Autofahrer haben vor diesem Hintergrund nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Kemal Eser einen Anspruch auf Schadensersatz!

Was können Opel-Besitzer jetzt tun?

Schnell handeln und sich rechtlich beraten lassen: Denn je nach Situation gelten Verjährungsfristen, etwa bei möglichen Klagen gegen den Hersteller oder gegenüber Händler. Insoweit muss die 2-jährige Gewährleistungsfrist dringend beachtet werden.

Vor diesem Hintergrund sollten Besitzer von betroffenen derartigen Opel-Fahrzeugen  nicht länger warten und sich schnellstmöglich von einer spezialisierten Dieselkanzlei beraten und aufklären lassen.

Denn es drohen erhebliche Nachteile für Besitzer von Diesel-Fahrzeugen aus dem Opel-Konzern: Infrage kommen hier insoweit zwangsweise Software-Updates, die zu mehr Verbrauch, weniger Leistung und Motorschäden führen können. Auch die Stilllegung des Fahrzeugs ist möglich, wenn einem Update nicht zugestimmt werden würde. Darüber hinaus drohen erhebliche Wertverluste infolge des Abgasskandals. Dies konnte vor allem im VW-Dieselskandal beobachtet werden.

Nach unseren Erfahrungen bedeuten die Schreiben vom KBA, dass Ihnen SCHADENSERSATZ ZUSTEHT.

Denn dadurch ist bewiesen, dass hier unzulässig manipuliert worden ist.

 

Unsere Dienste

Wir prüfen daher für Sie kostenfrei, ob ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist.

Wir informieren Sie kostenfrei über die Chancen der Durchsetzung des Schadensersatzes sowie die Kosten des Mandats.

Dann entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Durchsetzung beauftragen. Bis dahin fallen für Sie keine Kosten an!

Eser Rechtsanwälte werden bundesweit tätig. In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist seit 17 Jahren als spezialisierter Anwalt im Bereich des Verbraucher- und Bank- und Kapitalmarktrechts bundesweit tätig. Daneben ist er auch als Lehrbeauftragter bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart tätig.

 

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