Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG – Von Kündigung bis Schadensersatz

18.09.2017 115 Mal gelesen Autor: Christof Bernhardt
Mit geringem finanziellen Einsatz hohe Zinserträge erzielen? So stellt es die Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG gerne dar.

Auf diese Weise könne auch die breite Bevölkerungsschicht am Immobilienvermögen beteiligt werden. Möglich soll dies alles durch die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers und staatliche Fördermöglichkeiten sein.

"So einfach wie beschrieben, scheint das aber alles nicht zu funktionieren. Wer sich in verschiedenen Internetforen informiert, liest viel negatives über die Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG. Von negativen Bilanzen wird berichtet und von Anlegern, die vergeblich auf ihr Geld warten. Auch die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet über den Fall einer Sparerin, die nach sechs Jahren Einzahlung viel Geld verloren hat", sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Auch wenn mit sicheren Geldanlagen geworben wird, muss bei Genossenschaften längst nicht alles Gold sein, was glänzt. Das liegt u.a. auch daran, dass Genossenschaften im Gegensatz zu Genossenschaftsbanken nicht der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin unterliegen. "Das ermöglicht auch schwarzen Schafen den Zugang zum Markt", so Rechtsanwalt Bernhardt.

Anleger der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG erleben offenbar, dass nach Jahren der Einzahlung ihr Auseinandersetzungsguthaben null Euro beträgt. "Betroffene Anleger können nicht nur ihre Kündigungsmöglichkeiten, sondern auch ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen", sagt Rechtsanwalt Bernhardt.

Denn die Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG erweckte den Eindruck, dass es sich um eine konservative Geldanlage, sprich um eine Geldanlage mit einem geringen Risiko handele. "Beteiligungen bei Genossenschaften beinhalten allerdings auch häufig das Totalverlust-Risiko. Über die bestehenden Risiken müssen die Anleger vor dem Beitritt auch aufgeklärt werden. Ist diese Aufklärung nicht erfolgt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden", erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

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