WGF Insolvenz: Anleger können sich bei Anmeldung ihrer Forderung von Anwälten unterstützen lassen

11.03.2013 502 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24
Im Insolvenzverfahren der WGF AG steht für die Anleihen-Anleger nun die Anmeldung ihrer Forderungen an. Hierbei können sich Anleger sich professioneller Unterstützung durch einen Fachanwalt bedienen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Das Insolvenzverfahren der WGF AG nimmt nach dessen Eröffnung seinen Lauf. Für die Anleger der WGF Anleihen bedeutet dies, dass für sie nun die Anmeldung ihrer Forderungen ansteht.  Dies hat folgenden Hintergrund: In Insolvenzverfahren müssen die Gläubiger eines Unternehmens ihre Forderungen anmelden, damit sie im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Da die Anleger von der WGF AG ihre Rückzahlungen fordern können, gehören sie zu den Gläubigern der WGF AG und müssen z. B. ihre Rückzahlungen anmelden. 

 

Auch erst zukünftig fällige Forderungen müssen angemeldet werden

 

Die Anmeldung betrifft sämtliche noch offenen Rückzahlungsforderungen. Da § 41 der Insolvenzordnung bestimmt, dass sämtliche Forderungen fällig werden, müssen auch die eigentlich noch nicht fälligen Rückzahlungsansprüche angemeldet werden. Im Fall der WGF Anleger betrifft die Anmeldung auch Ansprüche, deren Rückzahlungen beispielsweise erst im kommenden Jahr zu leisten ist.

 

Die Forderungsanmeldung sollte jedoch nicht nur fristgerecht, sondern auch fachgerecht geschehen. Anleger der verschiedenen WGF Anleihen und Genussrechte, die auf Nummer sicher gehen möchten, sollten die Anmeldung der Forderungen einem Fachanwalt überlassen werden, der spezielles Wissen im Insolvenzrecht vorweisen kann.

 

Forderungsanmeldung professionell durchführen lassen

 
Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt hunderte Anleger der WGF AG. Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer prüft den Insolvenzplan der WGF AG und meldet mit seinem Team von Insolvenzsachbearbeitern die Forderungen an. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll mit seinem Team vertritt die Anleger bezüglich Schadensersatzansprüche gegen die in Betracht kommenden Verantwortlichen. Erste Ansprüche wurden bereits angemeldet. So ist gewährleistet, dass die Anleger fachgerecht beraten und vertreten werden.

 

Anleger, die in WGF Anleihen oder Genussscheine investierten, und bei der Anmeldung ihrer Forderungen professionelle Unterstützung wünschen, können sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wenden. Die Kanzlei des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll vertritt bereits hunderte Anleger verschiedener WGF Anleihen (und auch WGF Genussrechte).

 

Weitere Informationen:

Internetseite der WGF Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

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