GSI Triebwerksfonds 3: Empfindliche Verluste für die Anleger

23.11.2016 142 Mal gelesen Autor: Daniela Fisch
Anleger des GSI Triebwerksfonds 3 erleben eine Bauchlandung. Nach dem Abverkauf der Triebwerke verlieren sie wahrscheinlich rund zwei Drittel ihres eingesetzten Kapitals.

Anleger der GSI Triebwerksfonds 3 hofften, an der Luftfahrtbranche partizipieren zu können. Doch statt eines Höhenflugs erwartet sie eine empfindliche Bauchlandung. Wie "Fonds professionell" online berichtet, wurden die Anleger unterrichtet, dass die letzten Triebwerke des Fonds nun verkauft und sämtliche Bankverbindlichkeiten getilgt wurden. Allerdings könnten sie nur noch mit einer letzten Ausschüttung in Höhe von rund zehn Prozent rechnen. Damit sind rund zwei Drittel des eingesetzten Kapitals verloren.

Mit einer Mindestsumme von 15.000 US-Dollar konnten sich die Anleger an dem GSI Triebwerksfonds beteiligen. Insgesamt wurden etwa 26 Millionen Dollar bei den Anlegern eingesammelt. Das gesamte Investitionsvolumen belief sich auf ca. 69 Millionen Dollar. Das Geld wurde in insgesamt zehn Flugzeug-Triebwerke investiert, die nun verkauft sind.

Für die Anleger brachte die Beteiligung nicht die erhofften Renditen. Nun ist auch klar, dass am Ende ein dickes Minus übrigbleibt. Allerdings können die Anleger auf diese Entwicklung reagieren. "Es ist möglich, dass Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können", sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Die Forderungen können aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Denn die Anleger haben einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Dazu gehört, dass ihnen Geldanlagen vermittelt werden, die ihren Anlagezielen entsprechen. "Erklärt beispielsweise ein Anleger, dass er eine sichere Geldanlage zum Aufbau einer Altersvorsorge wünscht, können ihm keine spekulativen Anlagen mit hohem Risiko vermittelt werden", erklärt Rechtsanwältin Gaber. Daher müssen die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung auch umfassend über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden. "Erfahrungsgemäß ist dies häufig nicht geschehen, sodass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können", so Rechtsanwältin Gaber.

Ansprüche können darüber hinaus auch entstanden sein, wenn die vermittelnde Bank zum Teil hohe Provisionen verschwiegen hat. Die Anleger müssen nach der Rechtsprechung des BGH über diese sog. Kick-Backs aufgeklärt werden, damit sie die Möglichkeit haben, das Provisionsinteresse der Bank zu erkennen.


Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.


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