S&K Rückzahlung - Erneut schlechte Nachrichten für S&K Anleger - Insolvenzverwalter fordert Ausschüttungen zurück – Jetzt schnell handeln

14.11.2016 505 Mal gelesen Autor: Anja Appelt
Nachdem sich viele Anleger der S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG schon mit einem Totalverlust abgefunden haben, meldet sich nun der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Ahrendt und bittet die Anleger erneut zur Kasse

In diesen Tagen erhalten Anleger der S&K-Gruppe unangenehme Post: Nachdem sich viele Anleger der S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG schon mit einem Totalverlust abgefunden haben, meldet sich nun der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Ahrendt und bittet die Anleger erneut zur Kasse: sie sollen dem insolventen Fonds die erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen. Wie sich Anleger dagegen wehren können und warum die Zeit hierzu langsam knapp wird, erläutert die auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisierte KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Für die Anleger des von der United Investors, einem Hamburger Emissionshaus, herausgegebenem Fonds S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG wird es nun doppelt ungemütlich: der Insolvenzverwalter des Fonds verlangt die bereits an die Anleger gezahlten Ausschüttungen zurück und droht damit, dass bereits eine Kanzlei mit der Rückholung der Ausschüttungen beauftragt worden sei.

Doch nach unserer Ansicht können sich S&K Anleger gegen diese Rückforderung zur Wehr setzen. In ähnlich gelagerten Fällen hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil ... siehe vollständigen Bericht bei KAP Rechtsanwälte bereits bestätigt, dass eine Rückforderung von so genannten gewinnunabhängigen Ausschüttungen aufgrund einer "Darlehensklausel" im Gesellschaftsvertrag durch den Fonds nicht erfolgen darf. Auch wenn der Insolvenzverwalter diese Forderungen stellt, sind einige Voraussetzungen einzuhalten, bevor die Rückforderung bezahlt werden muss.

Bei Interesse sollten Betroffene die weiteren Möglichkeiten von einem hierauf spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie bei der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unter: S&K

Oder haben Sie weitere Fragen? Dann rufen Sie uns an: 089 - 41 61 72 75 0