König & Cie. Renditefonds 60: Insolvenzanträge für MT King Eric und MT King Edward

06.01.2015 726 Mal gelesen Autor: Michael Rainer
Anleger des König & Cie. Renditefonds 60 mussten im vergangenen Jahr schlechte Nachrichten verkraften. Für die Gesellschaften der Tanker MT King Eric und MT King Edward wurde Insolvenzantrag gestellt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus König & Cie. legte den Renditefonds 60 Produktentanker II im Jahr 2007 auf. Investiert wurde in die beiden Tankschiffe MT King Edward und MT King Eric. Nachdem im vergangenen Jahr für beide Schiffsgesellschaften Insolvenzanträge gestellt wurden, müssen die Anleger finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust befürchten.

Die Anleger des König & Cie. Renditefonds 60 waren bereits Kummer gewöhnt, da ihre Kapitalanlage ohnehin nicht wunschgemäß verlief. Als diese im Zuge der immer noch anhaltenden Krise der Schifffahrt in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet, mussten sie bereits zum Teil auf ihre Ausschüttungen verzichten, damit diese reinvestiert werden konnten, um den Fonds wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Doch unterm Strich waren die Sanierungsbemühungen wenig erfolgreich. Nun stehen die Gesellschaften der beiden Tankschiffe vor dem Aus und die Anleger müssen mehr denn je um ihr Geld fürchten.

In dieser Situation können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. Schadensersatzansprüche können unter Umständen durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten auch die Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage dargestellt werden müssen. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken aber häufig verschwiegen und Schiffsfonds als renditestarke und sichere Kapitalanlagen dargestellt. Dass sie dies nicht sind, zeigen schon die zahlreichen Insolvenzen von Schiffsfonds in den vergangenen Monaten und Jahren. Obwohl die Anleger in der Regel das Risiko des Totalverlusts tragen, wurden sie häufig darüber nicht aufgeklärt und Schiffsfonds auch an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt. Solch eine fehlerhafte Anlageberatung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Denn für die Anleger können diese sog. Kick-Backs nach Rechtsprechung des BGH ein Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken sein.

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