Future Business: Resch Rechtsanwälte verklagen die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut.

21.01.2014 990 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24
Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte bereiten Schadenersatzklagen gegen die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut, das Haftungsdach der Vermittler der Wertpapiere der Future Business KG aA, der ProsavusAG und der EcoConsort vor.

Vermittelt wurden die Orderschuldverschreibungen und Genussrechte durch die für die Infinus AG tätigen selbstständigen Anlageberater, für die die Infinus AG haftet und für die eine Haftpflichtversicherung besteht. Die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut ist ein sogenanntes Haftungsdach gemäß § 2 Abs.10 Kreditwesengesetz (KWG).

 

Bei den vermittelten Orderschuldverschreibungen handelt es sich um Wertpapiere, für deren Vermittlung die Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) maßgeblich sind. Verstöße führen zu Schadenersatzansprüchen.

 

Pflichtverletzungen bestehen bezüglich der Informationseinholung nach § 31 Abs. 4 WpHG, der Anlageempfehlung ohne vorheriger Plausibilitätsprüfung der vermittelten Produkte und der Darstellung einer tatsächlich nicht gegebenen Sicherheit der angebotenen Wertpapiere. So wurden beispielsweise als Anlageempfehlung lediglich die allgemeinen Produktinformationen wiedergegeben. Zudem entsprach die Einordnung der Risikobereitschaft des Kunden, nicht dem tatsächlichen Anlegertyp.

 

"Die Überprüfung des Ablaufs und des Inhalts der Beratung in mehr als 100 Fällen hat ergeben, dass in zahlreichen dieser Beratungssituationen auch Beratungsfehler nachgewiesen werden können." teilt Rechtsanwalt Manfred Resch von der Kanzlei Resch Rechtsanwälte mit.

 

Anleger sollten die Beratung durch die vertraglich gebundenen Vermittler der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut überprüfen lassen. Resch Rechtsanwälte bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung an.