Wenn ein Anleger nach einer sicheren und verlässlichen Art Geld zu investieren sucht, liegt oftmals der Gedanke an eine Immobilie nahe. Sachwerten haftet ein Image der Beständigkeit an. Eine der vielen Möglichkeiten, sich an Sachwerten zu beteiligen, sind geschlossene Immobilienfonds wie der 2009 aufgelegte Fonds IVG EuroSelect 20 TheNorthGate. Doch nicht jede Art der Immobilieninvestition kann die erhoffte Sicherheit bieten.
Wurde den Anlegern Immobilienfonds IVG EuroSelect 20 als eine sichere Immobilieninvestition angepriesen, so ist die mit einem großen Fragezeichen zu versehen. Denn der geschlossene Fonds ist - wie schon der vollständige Name IVG EuroSelect Zwanzig GmbH & Co. KG erahnen lässt - ein Unternehmen in der Form einer Kommanditgesellschaft.
Eine Beteiligung an dem Fonds IVG EuroSelect 20 ist daher eine auf langjährige Bindung angelegte Unternehmensbeteiligung mit sämtlichen damit einhergehenden Chancen, aber auch Risiken. Zu diesen Risiken zählen beispielsweise das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Derartige Risiken sind jedoch nicht in Einklang mit dem Wunsch nach einer sicheren Kapitalanlage zu bringen.
Wurden Anleger in der Anlageberatung zugesichert, dass es sich bei dem IVG EuroSelect 20 eine "sichere" Kapitalanlage handele, so wirft dies angesichts der dem Fonds innewohnenden Risiken Fragen auf. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht.
Haben Anleger das Gefühl, dass bei ihrer Anlageberatung Fehler passiert sein können, kann dies im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung festgestellt werden. Da hohe Anforderungen an eine Anlegerberatung gestellt werden, können Fehler passieren, die einen Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche bilden können. Anleger des IVG EuroSelect 11, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
Weitere Informationen:
Infoseite Geschlossene Immobilienfonds
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
www.dr-stoll-kollegen.de