Schiffsfonds: mzs Rechtsanwälte setzen Vergleich mit UniCredit Bank (HypoVereinsbank) durch

14.03.2013 760 Mal gelesen Autor: Dr. Thomas Meschede
Rechtsanwalt Pascal John von mzs Rechtsanwälte setzte vor dem Landgericht München einen Vergleich für eine Schiffsfonds-Anlegerin durch.

Ein Vergleich ist die stille Königsdisziplin im Bank- und Kapitalmarktrecht. Oft sind alle Beteiligten zufrieden: Der geschädigte Anleger, weil er die Hoffnung eigentlich schon aufgegeben hatte, und auch der Gegner profitiert in aller Regel, denn ein vielleicht schon erkennbar verlorenes Verfahren muss nicht durch teure Instanzen getragen werden. Deutlich dokumentierte  Falschberatung in Sachen "Kick-Backs" fördert dabei die Vergleichsbereitschaft. Rechtsanwalt John aus Düsseldorf: "Der Prozess hilft am Ende nur Einem, ein fairer Vergleich hilft allen!"

Als "Großer Erfolg vor Gericht für Anleger" bezeichnet John den Vergleich, der aktuell vor dem Münchner Landgericht für eine Anlegerin, die in einen Schiffsfonds investiert hatte, erreicht werden konnte. Die UniCredit Bank(HypoVereinsbank) erklärte sich hier bereit, 80.000 Euro (76 % der eingeklagten Summe in Höhe von 100.000 Euro Anlagekapital plus 5.000 Agio) zurückzuerstatten.  Im Gegenzug erhält die UniCredit Bank (HypoVereinsbank) den Erlös aus dem Verkauf der Fondsanteile (CPO Nordamerika-Schiffe 2 von MPC). 

Dieser von RA John aus der Kanzlei mzs Rechtsanwälte ausgehandelte Vergleich stellt erneut eindrucksvoll unter Beweis, dass für ein Vorgehen gegen die Banken und Sparkassen aufgrund der "kick-back" Rechtsprechung des BGH grundsätzlich gute Erfolgsaussichten gegeben sind, sofern keine hinreichende Aufklärung über die an die Bank geflossenen Provisionen gegenüber den Anlegern vorgenommen wurde. Übersetzt in "Anlegerdeutsch" heißt das: "Wenn Ihre Berater die an die Bank geflossene Provisionen verschwiegen haben, können Sie mit großer Aussicht auf Erfolg Schadensersatz fordern!"

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-recht.de

 

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