Das Jahr 2012 bescherte vielen Schiffsfonds Probleme. Insbesondere das vielfach niedrige Niveau der Charterraten, welche die Einnahmenquelle der Schiffsfonds darstellen, sorgt für Probleme in vielen Bilanzen. Von dieser Entwicklung wurde der Schiffsfonds KGAL SeaClass 7 nicht ausgespart. Wie sich diese Entwicklung im Jahr 2013 fortsetzen wird, ist noch offen.
Neue Belastungen für Einnahmenpools?
Allerdings könnte laut einiger Presseberichte (z. B. Hamburger Abendblatt, 08.12.2012) im Jahr 2013 neues Ungemach auf den Schiffsfonds KGAL SeaClass 7 zukommen. Denn es könnten auf Schiffe, die in Einnahmenpools fahren, erheblich steuerliche Belastungen zukommen. Die Finanzbehörden hätten die die Einnahmenpools als Versicherungsvereine eingestuft und entsprechend besteuert.
Anleger, die angesichts dieser Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen nicht länger an ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds KGAL SeaClass 7 festhalten möchten, können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre rechtliche Optionen überprüfen lassen. Beispielsweise kann geprüft werden, ob Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen. Ein Anspruch auf Schadensersatz kann sich beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben.
Wurde Anlegern von ihren Bank- oder Anlageberatern die Schiffsbeteiligung KGAL SeaClass 7 für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Auch mussten Anleger zutreffend über Provisionen informiert werden und ihnen musste rechtzeitig der umfangreiche Emissionsprospekt des Fonds KGAL SeaClass 7 zur Verfügung gestellt werden.
Individuelles Anlageberatungsgespräch ist ausschlaggebend
Für Anleger des Schiffsfonds KGAL SeaClass 7, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen können und Schadensersatz fordern können. Wie sich die Chancen der Anleger auf Schadensersatz konkret darstellen, kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht anhand der individuellen Anlageberatung ermitteln. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger verschiedener KGAL SeaClass-Schiffsfonds.
Weitere Informationen:
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