Prorendita 1 – Klagen für Anleger des Lebensversicherungsfonds

28.08.2012 237 Mal gelesen Autor: Dr. Ralf Stoll
Lebensversicherungsfonds wie der Prorendita 1 wurde Anlegern als sichere und dennoch rentable Kapitalanlagen angepriesen. Jedoch leidet die Branche mittlerweile unter Problemen. Schadensersatzklagen und Interessengemeinschaft für Anleger.

Es steht nicht alles zum Besten in der Branche der Lebensversicherungsfonds Dies bekamen auch die Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 1 zu spüren, da die prognostizierten Ausschüttungen ausblieben. Der von der ERGO-Tochtergesellschaft Ideenkapital entwickelte Fonds Prorendita 1investierte in britische Kapitallebensversicherungen. In den Jahren 2004 bis 2005 erwarben mehr als 2.300 Anleger Beteiligungen an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 1. Der Fonds bezahlt für die Versicherten die Beiträge und kann im Gegenzug mit den Policen handeln oder im Sterbefall die Versicherungssumme kassieren. Jedoch entwickelten sich viele Lebensversicherungsfonds nicht wie erwartet.

 

Versicherungsmarkt wandelte sich im Zuge der Finanzkrise

 

Änderungen auf dem britischen Versicherungsmarkt sorgten dafür, dass sich viele Lebensversicherungsfonds einem gewandelten Markt gegenüber sahen. Im Zuge der Finanzkrise reduzierten die britischen Lebensversicherer die Rückkaufwerte der Policen sowie die Schlusszahlungen. Der Handel mit den Versicherungspolicen geriet ebenfalls ins Stocken. Da sich Lebensversicherungsfonds wie der Prorendita 1 über die Erlöse aus dem Policenhandel und den Schlusszahlungen finanziert, geriet die Kalkulationsgrundlage der Lebensversicherungsfonds in Wanken. Die negativen Auswirkungen dieser Entwicklung - die ausfallenden Ausschüttungen - müssen die Anleger schultern. Wie der Prorendita 1 sich zukünftig entwickeln wird, bleibt abzuwarten.

 

Anleger des Prorendita 1, die ihr Kapital angesichts der Entwicklung des Lebensversicherungsmarkts keinen weiteren Risiken aussetzen möchten, sollten erwägen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds rechtlich überprüfen zu lassen. In der rechtlichen Beratung von Anlegern zeigt sich immer wieder, dass die Beratung vor der Investition oft zu wünschen übrig ließ. Beispielsweise versäumten die Berater häufig, die Anleger über  die Funktionsweise eines Lebensversicherungsfonds aufzuklären. Auch wussten nicht alle Anleger über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit verbundenen Risiken Bescheid. Dabei verträgt sich das Risiko des Totalverlusts nicht mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder etwa einer Altersvorsorge!

 

Schadensersatzklagen und Interessengemeinschaft für Prorendita-Anleger

 

Haben Anleger des Ideenkapital Prorendita 1 das Gefühl, dass auch ihre Anlageberatung Defizite aufwies, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Fall einer Falschberatung stehen die Chancen der Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 1 lösen können und Schadensersatz verlangen können, gut. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 1. Anleger können sich einer Interessengemeinschaft für Prorendita-Lebensversicherungsfonds anschließen, um gemeinsam gegen die Fondsgesellschaft vorgehen zu können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft Prorendita

 

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