Abmahnung Rechtsanwälte Giese wegen Urheberrechtsverletzung

29.01.2015 344 Mal gelesen Autor: Carsten Herrle
Die Kanzlei Giese fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung angeblich entstandenen Anwaltskosten.

Abmahnung der Anwaltskanzlei Giese Rechtsanwälte, Hans J. Giese und Florian Giese aus Hamburg im Auftrag des Herrn Christoph U. Bellin wegen der Verletzung urheberrechtlich geschützter Fotografien im Internet

Die Kanzlei Giese fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung angeblich entstandenen Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit bietet die Kanzlei Giese gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages an.

Die Kanzlei Giese behauptet, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Bild um ein Lichtbildwerk handelt, also eine Fotografie, welche einen künstlerischen Anspruch habe. Weitergehend wird behauptet, Herr Bellin sei Fotograf des Lichtbildwerkes und somit Rechteinhaber. Weiterhin handele es sich bei der Veröffentlichung des Bildes im Internet um eine Vervielfältigungshandlung gem. § 16 UrhG, so dass zugunsten des Herrn Bellin u.a. Ansprüche auf Schadenersatz bestehen würden. Auch liege eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts gem. § 13 UrhG vor, da Herr Bellin nicht als Fotograf des Bildes genannt wurde.

Unter Setzung einer kurzen Frist fordert die Kanzlei Giese die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Zahlung eines Lizenzschadens als auch der angeblich entstandenen Anwaltskosten.

Empfehlung:

Sie sollten die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben und der Kanzlei übersenden. Sie erklären damit, dass Sie

für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten als auch des geltend gemachten Schadenersatzes.

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst die Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar und können unter Umständen reduziert werden.

Interessantes Detail:

Die Kanzlei Giese war vor einiger Zeit selbst Opfer von Internetbetrügern, welche unter dem Kanzleinamen Fiese Abmahnungen verschickt haben. Geltendgemacht wurden aber nur 100,- Euro. Es wurde berichtet:

“Finger weg! Falscher Anwalt Giese will 100 Euro
„Ermittlungsverfahren gegen Sie“ steht im Betreff-Feld der E-mail. Darin unterbreitet der angebliche Rechtsanwalt Florian Giese ein Kulanzangebot von pauschal 100 Euro, um dem Angeschriebenen Gerichtstermine und Hausdurchsuchungen für illegal herunter- und hochgeladene Musikstücke zu ersparen.
Das Hinterhältige: den Rechtsanwalt Florian Giese gibt es tatsächlich, und zwar in Hamburg. Aber der hat mit der betrügerischen E-Mail nichts zu tun. „Bloß nichts zahlen, die E-Mail sofort löschen und Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten“, (…).”

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.