Abmahnung durch Daniel Sebastian i.A.d. DigiRights Administration GmbH – „Jewelz & Scott Sparks feat. Quilla – Unless We Forget“

09.09.2014 275 Mal gelesen Autor: Johannes von von Rüden
Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet im Namen der DigiRights Administration GmbH Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung an dem Musikstück „Jewelz & Scott Sparks feat. Quilla – Unless We Forget“.

Innerhalb einer Online-Tauschbörse soll der Abgemahnte das Werk von Jewelz & Scott Sparks feat. Quilla "Unless We Forget" anderen zum Download angeboten und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Bei solchen Tauschbörse, wie eDonkey oder BitTorrent, ist zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Nutzern automatisch die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte zur Verfügung gestellt werden.

Aufgrund der erfolgten Rechtsverletzung fordert der Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Namen seiner Mandantschaft den Betroffenen auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Abgeltungsbetrag, bestehend aus Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten, zu entrichten.

Wie reagiere ich auf die erhaltene Abmahnung am besten?

Wenn auch Sie in Ihrem Briefkasten eine Abmahnung vorgefunden haben, sollten Sie Ruhe bewahren. Sie sollten jedoch die Abmahnung ernst nehmen und sie nicht ignorieren. Das kann nämlich dazu führen, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird.

Sie sollten sich folglich zunächst die Ihnen gesetzte Frist notieren und innerhalb dieser einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Weiterhin kann er die beigefügte Unterlassungserklärung juristisch überprüfen und so abändern, dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben bezieht. Regelmäßig wird die mitgeschickte Unterlassungserklärung zu weitgehend sein und ist daher zu modifizieren.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Die Frage der Haftung ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls. Während Sie als Täter vollumfänglich für die Urheberrechtsverletzung haften, haften Sie als Störer nur beschränkt (nur für den Aufwendungsersatz). Störer ist derjenige, der durch das zur Verfügung stellen des Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Soweit der Täter der Urheberrechtsverletzung ein volljähriges Familienmitglied ist, kommt eine volle Haftungsbefreiung des Störers in Betracht.

Falls auch Sie von dem Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH wegen illegaler Verwertung des Musikwerks "Jewelz & Scott Sparks feat. Quilla - Unless We Forget" abgemahnt wurden, geraten Sie nicht in Panik. Rufen Sie stattdessen das Team von Abmahnhelfer.de für ein kostenloses Erstgespräch an. In diesem können Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern und erhalten sogleich eine anwaltliche Ersteinschätzung. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Rufnummer: 030 965 35 855. Gerne können Sie aber auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!