Nachdem wir gestern Mittag über die ersten Abmahnungen der Firma Order Online USA Inc. berichteten – siehe:
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/abmahnung-order-online-usa-inc-durch-rechtsanwaelte-bode-partner
und noch leise mutmaßten, dass es vermutlich mehrere Abmahnungen gibt, die die Rechtsanwälte Bode & Partner im Namen der Firma Order Online USA Inc. ausgesprochen haben, steht nun für uns fest, dass allein die Anzahl der seit gestern Nachmittag bei uns eingegangen Abmahnungen für eine Massenabmahnwelle ungeahnten Ausmaßes spricht.
Auch haben wir dank der Informationen vieler Betroffener und mit Hilfe der überaus großen Resonanz zahlreiche Indizien zusammengestellt, die den Rechtsmissbrauch der Abmahnwelle der Firma Order Online USA Inc. und der Rechtsanwälte Bode & Partner (sehr) nahelegen.
Über Neuigkeiten berichten wir deshalb weiterhin möglichst aktuell unter
http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-order-online-usa-inc-bode-partner.html
und bieten Ihnen an, sich dort auch gern mit weiteren Geschädigten der Abmahnungen aktiv auszutauschen.
So steht zu unserer Überzeugung aber schon jetzt fest, dass sich der Rechtsmissbrauch (unter anderem) daraus ergibt, dass
- mehrere hundert (oder gar tausend) Abmahnungen an bloß einem Tag verschickt worden sind,
- die in den Abmahnungen benannte Ermittlungsfirmen offensichtlich unzureichend ermittelt hat, sodass mehrere Onlinehändler zeitgleich zweimal abgemahnt worden sind und dass
- die Ausdrucke über die „Wettbewerbsverstöße“ teils mehrere Monate alt sind.
Auch gehen wir davon aus, dass es sich um eine von vornherein geplante Massenabmahnwelle handelt, die ab dem 18.03.2013 über Deutschland rollen sollte. Hierfür spricht, dass
- die Anwälte Bode & Partner unter abmahnung-bode-partner.com eine hierfür eigens eingerichtete Homepage betreiben,
- für die Abmahnungen offensichtlich eigene Telefon- und Telefaxnummern eingerichtet worden sind und dass
- die in den Abmahnungen angegebene Anschrift von der „offiziellen“ Kanzleianschrift der Kanzlei Bode & Partner abweicht.
Zudem bezweifeln wir stark, dass die Firma Order Online USA Inc. dazu in der Lage ist, die mit ihrer Abmahnwelle ausgelösten Kosten zu tragen, da letztlich sie als Auftraggeberin der Rechtsanwälte Bode & Partner auch deren Gebührenschuldnerin ist.
Welche Rolle die Rechtsanwälte Bode & Partner als offenkundige „2-Mann-Kanzlei“ in dieser Abmahnwelle spielen, bleibt abzuwarten.
Wir werden daher weiter berichten und stehen Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.
Ihr
Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Anwaltskanzlei Weiß & Partner®
Rechtsanwälte, Patentanwalt
Katharinenstraße 16
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