Abmahnung Order Online USA Inc durch Rechtsanwälte Bode & Partner

Abmahnung
19.03.20133301 Mal gelesen
Informationen / Erfahrungen mit den Abmahnungen der Firma Order Online USA, Inc., vertreten durch die Rechtsanwälte Bode & Partner

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Order Online USA, Inc., Cheyenne, USA, vertreten durch die Hamburger Kanzlei Bode & Partner Rechtsanwälte Buchprüfer, vor.

Der Empfänger der Abmahnung wird durch die Kanzlei Bode & Partner zunächst darauf hingewiesen, dass die Firma Order Online USA, Inc. unter anderem Onlineshops unter den Domains usaproductsshop.com, restpostenverzeichnis.info, shopnavigation.com oder TV24store.com betreibe.

Als Anbieter vergleichbarer Artikel sei der Empfänger der Abmahnung Mitbewerber der Firma Order Online USA, Inc..

Anschließend halten die Rechtsanwälte Bode & Partner dem Empfänger der Abmahnung vor, dass die Firma Order Online USA, Inc. festgestellt haben will, dass in den betroffenen Internetshop nicht die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt würden.

Der Empfänger der Abmahnung sei insbesondere dazu verpflichtet, dem Verbraucher die wesentlichen Merkmale der Ware, die Gegenstand des Vertrages sind, vor Abgabe der Vertragserklärung klar und verständlich mitzuteilen. In dem abgemahnten Angebot würden jedoch Angaben zu Material, Maße, Gewicht und Nutzung fehlen, sodass die Angabe wesentlicher Merkmale, die für eine Kaufentscheidung wichtig seien, fehle.

Dem Empfänger der Abmahnung wird ebenfalls vorgeworfen, gegen die sogenannte Button-Lösung verstoßen zu haben. Hiernach sei der Empfänger der Abmahnung dazu verpflichtet, die Bestellsituation so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Diese Pflicht sei nach Rechtsauffassung der Kanzlei Bode & Partner Rechtsanwälte Buchprüfer nur dann erfüllt, wenn die Schaltflächen mit den Worten wie „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung wie „kostenpflichtig bestellen“, „kaufen“ oder „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ beschriftet sei.

Der die Abmahnung unterzeichnende Rechtsanwalt Torsten Riebe erklärt dem Empfänger der Abmahnung sodann, dass die vorliegenden Verstöße von der Firma Order Online USA, Inc. unter Zuhilfenahme einer spezialisierten Ermittlungsfirma protokolliert seien. Ein Sachbearbeiter dieser Firma habe den Verstoß in einer Datenbank protokolliert und Screenshots zur Beweissicherung angefertigt. Außerdem liege eine eidesstattliche Versicherung des Sachbearbeiters darüber vor, dass die Protokollierung nach bestem Wissen und Gewissen und mit Angabe aller relevanten Daten, wie Uhrzeit, Datum und Webseite in einem festgelegten Protokollierungsverfahren erfolgt sei.

Anschließend wird der Empfänger der Abmahnung dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma Order Online USA, Inc. abzugeben.

Weiter sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 20.000,00 € zu Gunsten der Rechtsanwälte Bode & Partner gezahlt werden.

In seiner Abmahnung erklärt Rechtsanwalt Torsten Riebe hierzu, dass im Interesse einer gütlichen Einigung und zur Vermeidung einer kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzung angeboten würde, dass ein pauschaler Abgeltungsbetrag (Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz) von 770,00 € gezahlt werden könne. Mit Zahlung des Pauschalbetrages und Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung würde auf die Durchsetzung weitergehender Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz verzichtet.

Bereits dieser Schnellzahlerrabatt fällt auf und zwar ungeachtet der Frage, ob die Firma Order Online USA, Inc. überhaupt dazu berechtigt ist, irgendwelche Auskünfte zu verlangen oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Bemerkenswert ist sodann auch die durch die Rechtsanwälte Bode & Partner vorgefertigte und der Abmahnung als Anlage beigefügte Unterlassungserklärung, die der Empfänger zu Gunsten der Firma Order Online USA, Inc. abgeben soll. Daran fällt insbesondere auf, dass jeder einzelne Punkt/Absatz der Unterlassungserklärung eine scheinbar fortlaufende Nummerierung hat.

Diese so vorgefertigte und der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte allerdings in keinem Fall ohne vorherige Änderungen abgegeben werden. Die darin enthaltenen Formulierungen gehen weit über das hinaus, was zur Beseitigung der angeblichen Wiederholungsgefahr erforderlich ist und erwecken den starken Eindruck, dass finanzielle Interessen sowohl der Firma Order Online USA, Inc. als auch der Rechtsanwälte Bode & Partner im Vordergrund stehen. Die daraus resultierenden Risiken sollten somit dringend im Vorfeld vermieden werden, indem die Angelegenheit durch einen im Wettbewerbsrecht / gewerblichen Rechtsschutz tätigen Rechtsanwalt überprüft wird.

Hinzu kommt, dass noch während das Verfassens dieses Artikels weitere Abmahnungen bei uns eingehen, die die Firma Order Online USA, Inc., vertreten durch die Rechtsanwälte Bode & Partner, gegenüber weiteren Onlinehändlern hat aussprechen lassen.

Bereits ein Onlinehändler ist an einem Tag sogar gleich zweimal durch die Firma Order Online USA, Inc. bzw. die Rechtsanwälte Bode & Partner abgemahnt worden.

Die den Abmahnungen jeweils beigefügten Unterlassungserklärungen weisen wiederum eine fortlaufende Nummerierung auf, aus der man schließen könnte, dass jede einzelne Regelung einer Unterlassungserklärung eine eigene (fortlaufende) Nummer erhalten hat.  

Weil wir bereits aufgrund der Dichte der hier eingehenden Abmahnungen davon ausgehen, dass wir noch länger mit den Abmahnungen der Firma, vertreten durch die Rechtsanwälte, konfrontiert werden, halten wir Sie über Neuigkeiten auf unserer Internetseite


http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-order-online-usa-inc-bode-partner.html

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Ihr

Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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