Abmahnung KSM GmbH – Bloody Revenge

13.03.2010 830 Mal gelesen Autor: Thomas Feil
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Baumgarten Brandt.

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Baumgarten Brandt vor. Diese vertritt das Filmproduktions- und Vertriebsunternehmen KSM GmbH. Es geht um den Film "Bloody Revenge".

Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im November 2009 geschehen sein.

In der Abmahnung heißt es u.a.:

"Unsere Mandantin hat weiterhin gemäß § 97 Abs. 2 UrhG Anspruch auf Schadensersatz aufgrund des rechtswidrigen und schädigenden Verhaltens gegen den unmittelbaren Rechtsverletzer.

Der Schaden besteht nicht lediglich in dem Wert der DVD bzw. der Kinokarte, die Sie hätten kaufen müssen, sondern stellt vielmehr den Wert einer an unsere Mandantin zu zahlende Lizenzgebühr für das öffentliche Zugänglichmachen der geschützten Datei dar."

Grundsätzlich sind diese Aussagen richtig. Allerdings ist nicht ohne weiteres aus der Abmahnung zu entnehmen, ob der jeweils Angeschriebene und Abgemahnte auch tatsächlich der unmittelbare Rechtsverletzer ist. Dies ist beispielsweise zweifelhaft, wenn die Abmahnung sich an den Anschlussinhaber richtet, dieser aber nicht der Verletzer ist.

Es wird eine Zahlung in Höhe von 850,00 € gefordert.

Die dem Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung unterzeichnet werden.

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .

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