Abmahnung Denecke von Haxthausen & Partner für DigiProtect - „Rapsoul - Tanz in die Nacht“

28.11.2009 1080 Mal gelesen Autor: Thomas Feil

Unser Abmahnungsnotdienst am Wochenende:

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Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner aus Berlin vor. Diese vertritt die Firma DigiProtect. Abgemahnt wurde eine Tonaufnahme "Rapsoul - Tanz in die Nacht" aus dem Album "Rapsoul - Irgendwann". Es wird ein pauschaler Schadensersatz von 480,00 EUR gefordert.

Aussagen aus verschiedenster Richtung, dass man die Schreiben getrost beiseite legen könne, können wir auf keinen Fall unterstützen.Tatsache ist: Wenn Sie nicht reagieren, kann der Abmahner gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, wodurch relativ hohe Kosten entstehen können.

Von der Art der Reaktion hängt Einiges ab, da eine Urheberrechtsverletzung auch eine Straftat nach dem Urheberrechtsgesetz sein kann.Sofern Sie die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben, sollten Sie nichts in Richtung eines "Geständnisses" oder "Anerkenntnisses" äußern.

Eine unbedachte Äußerung kann erhebliche Folgen haben. Lassen Sie sich vor einer unbedachten reaktion anwaltlich beraten.

 

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Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .

 
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