Abmahnung Waldorf Frommer für „The Middle“ – 469,50 EUR

27.11.2015 126 Mal gelesen Autor: Florian Sievers
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen die unerlaubte Verwertung der Fernsehserie "The Middle“ ab. Gefordert wird - wie bei Waldorf Frommer Abmahnungen üblich – die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Betrages i.H.v. 469,50 EUR.

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen bereits seit mehreren Jahren im Auftrag zahlreicher Medienunternehmen wegen der Verletzung von Urheberrechten im Internet ab. Aktuell ist die Fernsehserie "The Middle" betroffen. Zu den erhobenen Ansprüchen gehören u.a. Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche.

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer agieren im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH. Sie fordern von dem Anschlussinhaber nach Ermittlung dessen IP-Adresse die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 469,50 EUR (Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 169,50 EUR).

"The Middle" ist eine US-amerikanische Sitcom von DeAnn Heline und Eileen Heisler. Die Serie handelt von einer mittelständischen Familie aus dem mittleren Westen Amerikas. Im Mittelpunkt steht die Mutter Frankie, die als Autoverkäuferin arbeitet und gleichzeitig versucht, ihrer Mutterrolle gerecht zu werden. Die Familie lebt in der fiktiven Stadt Orson, Indiana. Frankies Mann Mike ist Manager einer Mine in der Stadt. Das Ehepaar hat drei Kinder. Der ältere Sohn, Axl ist ein offenherziger Teenager, die Tochter, Sue ist sonderbar und ihr sieben Jahre alter Bruder Brick ist zwar äußerst intelligent, hat aber Probleme mit sozialen Kontakten. Die deutschen Ausstrahlungsrechte liegen bei ZDFneo. Die Ausstrahlung der ersten fünf Staffeln fand vom 1. März 2012 bis zum 4. Oktober 2014 statt.

Wie bereits oben ausgeführt, ist die Inhaberin der Nutzungsrechte an der US-Serie "The Middle" die Warner Bros. Entertainment GmbH. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer behaupten, die Serie sei über die IP-Adresse des Abgemahnten innerhalb einer sog. Tauschbörse zum Download angeboten worden.

Unterlassungserklärung bezüglich der Fernsehserie "The Middle"

Nein, keinesfalls immer. Es gibt durchaus Konstellationen, in denen ein Unterlassungsanspruch gerade gegen den "Anschlussinhaber" nicht besteht. Mit Urteil vom 08.01.2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt, dass der Anschlussinhaber beispielsweise nicht für das über seinen Anschluss betriebene Filesharing von VOLLJÄHRIGEN Familienmitglieder haftet, vgl. BGH I ZR 169/12 - BearShare. Für das Filesharing von minderjährigen Familienmitgliedern haftet der Anschlussinhaber aber auch nur, wenn er NACHWEISLICH diese nicht über das Verbot der Teilnahem an Internet-Tauschbörsen zum Upload urheberrechtlich geschützter Werke belehrt hat, vgl. BGH, I ZR 74/12 - Morpheus. Aber selbst wenn eine ausreichende Belehrung von Minderjährigen unterbleiben sein sollte, löst das noch nicht in jedem Fall die Störerhaftung aus, weil eine eventuell unterbliebene Belehrung nicht immer kausal für die Rechtsverletzung gewesen sein muss. Gerade wenn mehrere Volljährige ebenfalls Zugriff auf den häuslichen Internetanschluss hatten, ist der Nachweis, dass gerade die mangelnde Belehrung kausal zur Rechtsverletzung geführt hat, nicht nachweisbar.

Insofern muss als erstes abgeklärt werden, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch bestehen könnte. Wer nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen kann, dass er für den Down- bzw. Upload der Fernsehserie "The Middle" (teilweise) verantwortlich ist - sei es als Täter, sei es als Störer - sollte über die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nachdenken, um ein gerichtliches Verfahren um den Unterlassungsanspruch zu vermeiden. Das ist deshalb wichtig, weil im gerichtlichen Verfahren nach wie vor hohe Streitwerte selten unter 10.000 EUR angesetzt werden.

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer legen ihren Abmahnschreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Wir raten dringend von der Unterzeichnung dieser Erklärung ab. Mit anwaltlicher Hilfe können die Folgen einer Unterlassungsverpflichtung teilweise erheblich abgemildert werden, sprechen Sie uns an.

THE MIDDLE - 469,50 EUR für eine Fernsehserie?

Wer weder als Täter, noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung an dem Werk THE MIDDLE haftet, muss selbstverständlich keinen Cent zahlen, weder Schadensersatz, noch die sog. vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Abmahnkosten).

Wer zumindest darlegen kann, nicht selbst, also täterschaftlich für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu sein, haftet lediglich bestenfalls - aber auch nicht immer - als sog. Störer auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Diese sind seit Anfang Oktober 2013 mit Einführung diverser gesetzlicher Änderungen im Rahmen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken in aller Regel auf 124,00 EUR begrenzt, auch wenn die Rechtsanwälte Waldorf Frommer hier regelmäßig argumentieren, diese Deckelung sei in diesem Einzelfall "unbillig".

Wir haben auf unserer Internetseite ein Überblick über die Reaktionsmöglichkeiten auf Waldorf Frommer Abmahnungen zusammengestellt. Hier können sich Betroffene einen ersten guten Überblick über ihre Situation verschaffen und sich mit den gängigsten Verteidigungs- aber auch Angriffsmittel gegen Waldorf Frommer Abmahnungen vertraut machen.

Darüber hinaus bieten wir zu ihrer Waldorf Frommer Abmahnung eine kostenlose Ersteinschätzung unter der Telefonnummer 030/32301590 an. 

Unsere Kanzlei verteidigt seit Jahren gegen Abmahnungen mit dem Vorwurf der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen. Wir haben in den letzten Jahren mindestens 15.000 Abmahnungen bearbeitet und unzählige gerichtliche Verfahren geführt. Seit einiger Zeit sind wir dazu übergegangen, von uns erstrittene Gerichtsentscheidungen im Volltext zu veröffentlichen, damit auch Sie sich ein Bild davon machen können, wie die Gerichte "ticken". Im Folgenden finden Sie eine Auswahl aktueller gerichtlicher Entscheidungen, die sämtlich mit einer vollständigen Klageabweisung endeten, so dass unsere Mandanten jeweils keinen Cent für die unberechtigte Inanspruchnahme bezahlen mussten. Machen Sie sich selbst ein Bild:

AG Charlottenburg 218 C 83/15

AG Bielefeld 42 C 552/14

AG Bochum 55 C 286/14

AG Charlottenburg 210 C 231/13

AG Charlottenburg 207 C 175/13

AG Hamburg 31c C 364/14

AG Charlottenburg 210 C 330/13

AG Charlottenburg 224 C 180/14

AG Düsseldorf 57 C 3571/14

AG Charlottenburg 224 C 486/13

AG Charlottenburg 224 C 175/14

AG Charlottenburg 214 C 172/14

AG Charlottenburg 206 C 281/14

AG Freiburg 13 C 1898/14

AG Charlottenburg 206 C 285/14

AG Charlottenburg 225 C 184/14

AG Charlottenburg 224 C 367/14

AG Charlottenburg 210 C 273/14

AG Charlottenburg 206 C 430/14

AG Charlottenburg 217 C 103/14

AG Charlottenburg 213 C 128/14

Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwaltsgesellschaft Waldorf Frommer aus München z. B. für die Fernsehserie "The Middle" betroffen sind, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Sievers & Collegen
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