Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian: „FKClub – The Strange Art“ – So reagieren Sie richtig

04.09.2015 294 Mal gelesen Autor: David Geßner
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Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Aktuell mahnt Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH Anschlussinhaber ab. Vorliegend geht es um angebliche Urheberrechtsverletzungen an der Tonaufnahme: "FKClub - The Strange Art", die sich hier auf dem Computerspiel "Grand Theft Auto Five" befindet. Das Lied soll über eine Internettauschbörse unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht und zum herunterladen angeboten worden sein.

Was wird verlangt?

Den Abgemahnten wird eine kurze Frist von wenigen Tagen zur Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung gesetzt. Diese ist der Abmahnung in vorgefertigter Form beigefügt. Bei dieser Forderung liegt der Schwerpunkt der Abmahnung wegen "The Strange Art". Zudem soll der abgemahnte Anschlussinhaber zur außergerichtlichen Streitbeilegung einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 600,00 € zahlen.

Wann haften Sie für die Rechtsverletzung?

In vielen Fällen fragen sich abgemahnte Anschlussinhaber, ob sie überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können, weil sie den Rechtsverstoß gar nicht begangen haben. Da jedoch nicht nur der Täter, sondern auch der sogenannte Störer der Urheberrechtsverletzung verantwortlich für die Rechtsverletzung gemacht werden kann, sollte man in seinem Umfeld, welches das Internet ebenso nutzt (Familienangehörige, WG- Bewohner etc.), erfragen, wer für die Rechtsverletzung als Täter verantwortlich ist.

Nur wenn Sie Täter oder aufgrund der Verletzung von Überwachungs- und Belehrungspflichten Störer der Urheberrechtsverletzung sind, müssen Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. Dies ist jedoch vom Einzelfall abhängig und kann vom rechtlichen Laien nicht ohne weiteres beantwortet werden. Daher ist dringend davon abzuraten, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen oder eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, ohne dass die Abmahnung von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüft wurde.

Durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung erkennen Sie die Hauptforderung an. In einem möglichen Prozess wegen der Zahlungsforderungen wären die Verteidigungsmöglichkeiten verringert. Zudem binden Sie sich durch die Unterlassungserklärung lebenslang und riskieren somit Vertragsstrafen von 5.000,00 € und mehr. Unterzeichnen Sie daher keinesfalls voreilig eine Unterlassungserklärung.
Sobald auch weitere Personen als mögliche Täter in Frage kommen, weil sie zum Tatzeitpunkt den Internetanschluss genutzt haben, bestehen gute Chancen, die Forderungen abzuwehren.

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