Die aktuellen Abmahnungen der Kanzlei WALDORF FROMMER (Juli 2015)

08.07.2015 205 Mal gelesen Autor: Christian Kramarz, LL.M.
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Abmahnungen von Waldorf Frommer und was Sie tun sollten, wenn Sie eine solche Abmahnung bekommen haben. Waldorf Frommer mahnt für große Filmhersteller, wie Warner Bros, Twentieth Centurx Fox, Studiocanal und zahlreiche weitere ab.

Ich könnte wetten, wenn sie diesen Artikel lesen, haben Sie von der Rechtsanwaltskanzlei WALDORF FROMMER bis vor kurzem noch nie etwas gehört. Daher zunächst einige Informationen zum Hintergrund, damit sie wissen mit wem wir es zu tun haben, wenn Sie einen Brief aus dem Hause der Rechtsanwälte WALDORF FROMMER im Briefkasten gefunden haben.


Die Kanzlei WALDORF FROMMER ist schon seit vielen Jahren im Bereich der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen tätig. Genauso lange versenden die Anwälte von WALDORF FROMMER Abmahnschreiben. Im Urheberrecht sieht der Gesetzgeber zwingend vor, dass derjenige, der eine Urheberrechtsverletzung behauptet vor der Einschaltung eines Gerichts ein sogenanntes Abmahnschreiben versenden muss. So soll den Parteien die Gelegenheit gegeben werden, den Streit außergerichtlich zu erledigen.

Regelmäßig erheben die Anwälte der Kanzlei Waldorf Frommer den Vorwurf, es habe eine Urheberrechtsverletzung in einer Internettauschbörse stattgefunden. Unter einer Internettauschbörse versteht man typischerweise sogenannte "Dateitauschnetzwerke". Diese arbeiten normalerweise auf Grundlage des sogenannten BitTorrent-Netzwerks. Zur Nutzung eines solchen Netzwerks bedarf es eines Clients, der auf das BitTorrent-Protokoll zurückgreift. Davon gibt es viele verschiedene. Wird ein solcher Client genutzt, können  Nutzer die gewünschten Dateien herunterladen, aber gleichzeitig wird diese Datei auch in andere Internetnutzer weiterverbreitet.

Diesen Vorgang bewerten die Anwälte der Kanzlei WALDORF FROMMER  als öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des § 19a Urhebergesetz. An eine Urheberrechtsverletzung knüpft das Urheberrechtsgesetz diverse Ansprüche für denjenigen, dessen Rechte verletzt sind. Die Kanzlei WALDORF FROMMER macht mit ihren Schreiben vorrangig Ansprüche auf Unterlassung, sowie Kostenerstattung und Zahlung von Schadenersatz geltend.

Wann sollten Sie auf die Forderung der Kanzlei WALDORF FROMMER eingehen?

Auf die Forderung der Kanzlei WALDORF FROMMER sollten Sie ohne vorherige anwaltliche Prüfung überhaupt nicht eingehen. Die Rechtslage ist nicht so eindeutig, wie die Kanzlei WALDORF FROMMER Ihnen im Abmahnschreiben zu verstehen geben will. Sie haften als Inhaber eines Internetanschlusses nicht automatisch für jede Art von Rechtsverletzung die über diesen Internetanschluss begangen wird. Aus meiner Erfahrung gibt es zahlreiche Konstellationen, in denen dem Inhaber des Internetanschlusses im Rechtssinne überhaupt kein Vorwurf gemacht werden kann. Das bedeutet es bestehe noch keine Ansprüche gegen den Inhaber des Internetanschlusses.

Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei WALDORF FROMMER erhalten haben, haben Sie die Möglichkeit sich auf meiner Internetseite weitere Informationen zu diesen Abmahnung zu holen.

Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen telefonisch, unter 06151-73475176 oder per E-Mail: mail@rechtsanwalt-kramarz.de zur Verfügung.